Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

Archiv für Dezember 2007

Paternalismus vs. Menschenwürdeprinzip

Verfasst von welfareandeconomics am Montag, 31. Dezember 2007

In diesem blog wird noch weiter auf die verschiedenen Grundprinzipien des Sozialhilferechts einzugehen sein. Eines davon möchte ich heute in den Mittelpunkt rücken: Das Menschenwürdeprinzip, manifestiert in Artikel 1 GG und den jeweils ersten §§ der verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) – SGB I, II und XII.

Na ja, sicher, die Menschenwürde muss gewahrt werden und dazu gehört nach unserem derzeitigen Verständnis auch die Gewährung von ausreichend finanziellen Mitteln, um eben gerade dies für jeden sicherstellen zu können. Schon wieder tut sich aber ein Strauß von Fragen auf: Wieviel braucht man? Und wer entscheidet darüber? Gut, in der Regel die Legislative durch Gesetze und Verordnungen. (Man kann natürlich weiter heftig darüber diskutieren, warum jeder Mensch in Deutschland demnach gerade 347 € monatlich zur Wahrung seiner Menschenwürde braucht, aber das kann ein Thema für ein anderes Mal sein …). Wo aber einzelne Entscheidungen nicht durch den Gesetzgeber festgelegt sind, fällt den Mitarbeitern in den Sozialämtern die Aufgabe zu, zu entscheiden, wie das Menschenwürdeprinzip ausgestaltet bzw. ihm Rechnung getragen werden soll.

Ein Beispiel ist dafür die Unterbringung Pflegebedürftiger in stationären Heimen. Kurz ein bisschen Hintergrundwissen: Wer seinen Heimaufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann bekommt für den Rest Sozialhilfe. Andererseits: Wer Sozialhilfe bekommt muss vorher alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, und dazu gehören auch Unterhaltsansprüche gegen die Angehörigen, bei älteren Menschen in der Regel die Kinder. Weiter zum eigentlichen Problem: Können (und müssen nach dem Unterhaltsrecht) die Kinder wegen ihrer ausreichenden Einkommensverhältnisse den kompletten Heimaufenthalt bezahlen, bleibt natürlich nichts mehr für die Sozialhilfe zu zahlen. Können die Kinder nichts oder nicht alles leisten, finanziert die Sozialhilfe den Rest oder eben alles. Jetzt das Kuriosum (oder auch die logische Folge, ganz wie man will): Die billigsten Heime, das sind die älteren oder die mit einem abgesenkten Standard, sind voll belegt mit Personen, nein, nicht Sozialhilfeempfänger, sondern bei denen die Kinder den Aufenthalt bezahlen. Sozialhilfeempfänger bewohnen die eher teureren Heime (allerdings auch nicht die ganz teuren, die nehmen nur so genannte Selbstzahler).

Unter den Mitarbeitern hört man häufig den Satz: „Das Heim ist zu alt oder versorgt die Bewohner nur nach dem Motto: ‘Satt und sauber!’ Dort kann  man die Unterbringung (nach dem Menschenwürdeprinzip) einem Sozialhilfeberechtigten nicht zumuten!“ Nun ja, und da sind wir eben beim Thema des Posts: Mit welchem Recht entscheidet ein Sachbearbeiter über eine mögliche Versorgungsform, die er für nicht zumutbar hält, während die eigenen Kinder der betroffenen Person, dies eben genau so entscheiden würde? Kann es damit zusammen hängen, dass der Sachbearbeiter nicht sein eigenes Geld ausgibt, während die Kinder dies gerade tun müssen? Wer aber ist der Auftraggeber des Mitarbeiters? Die Gesellschaft, bestehend aus den Steuerzahlern und den Hilfebedürftigen. Würde diese Gesellschaft nur aus der einen Familie bestehen, deren eines Mitglied in ein Heim muss, würde sie auf dem billigeren Heim bestehen. Folglich: Nur weil die Entscheidung in der Anonymität der Masse von Steuerzahlern und Hilfeempfängern untergeht, werden (manchmal) Entscheidungen getroffen, die den Einzelentscheidungen zuwiderlaufen.

Das ist es, was ich im Thema mit Paternalismus meine: Nicht unbedingt der exakte philosophiehistorische Begriff der Entscheidung gegen den Willen aber im (vermeintlichen) Sinne des Betroffenen. Eher umgangssprachlich, nämlich das Gebärden als großer Vater, der besser als man selbst weiß, was gut ist und was sein muss – wohlgemerkt immer nur mit dem Geld anderer Leute, nicht dem eigenen. Abschließend möchte ich ausführen, dass die hier geschilderte Problematik nur ein Beispiel ist und man bedenken muss, dass das schlechtere Heim immer noch die Versorgung sicher stellt und dem Grundsatz aus Artikel 1 GG genauso verpflichtet ist, wie der Sozialhilfeträger. Für die Überwachung der Einhaltung dieses Standards gibt es eine Heimaufsicht. Würde also die schlechtere Versorgung in dem günstigeren Heim die Gesundheit der Bewohner gefährden, würde die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden, bis hin zur Schließung des Heimes. Das ist also nicht das Problem.

Das hier angesprochenen Problem reduziert sich auf die Frage: Wie kann gewährleistet werden, dass von der Gesellschaft beauftragte Personen die Auftragsangelegenheit (hier die Sozialhilfe) in dem Sinne der Auftraggeber wahrnehmen? In der Ökonomie untersucht man eine solche Fragestellung mit der Prinzipal-Agent-Theorie: Der Prinzipal ist der Auftraggeber, hier der wahlberechtigte Bürger. Der Agent ist der Auftragnehmer, hier der Sozialamtsmitarbeiter. Vielleicht findet sich später noch ein Aufhänger, diese Fragestellung zu vertiefen.

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Sozialhilfe und subjektive Moralentscheidungen

Verfasst von welfareandeconomics am Sonntag, 30. Dezember 2007

Ich möchte mein blog beginnen mit ein paar grundsätzlichen Gedanken zum Wesen des Sozialstaats im allgemeinen und der Sozialhilfe im besonderen. Mir geht es dabei um das Verhältnis des Grundgedankens des Sozialstaates und der subjektiven Moralauffassung.

 David Friedman (ich lasse ihn für heute einmal hier stellvertretend für zahlreiche andere liberale Denker stehen) schreibt an einer Stelle sinngemäß, dass es ihm nicht einsichtig sein, warum etwas – eine Handlung oder ein Unterlassen – dadurch ‘richtiger’ werden soll, dass ein Staat oder eine Regierung mich dazu zwingt. Bezogen auf das Wesen eines Sozialstaates soll das hier Folgendes veranschaulichen:  Ich gehe durch die Stadt und bekomme einen schmutzigen Pappbecher mit der stufenweise steigerbar flehentlichen Bitte um etwas Kleingeld hingehalten. Was soll ich nun tun? Es gibt verschiedene Strategien: a) solche Situationen durch Wegsehen oder weiträumiges Umgehen vermeiden, b) was Geben, c) nicht geben – jeweils als Strategie ausbaubar durch Erweiterungen, wie ba) Geben mit Diskussion, bb) Geben mit Mitleidsgeste, ca) Nichtsgeben mit Diskussion usw., usf.  Nur – wer nimmt mir die Entscheidung ab? Niemand!  Um nun aber den Bogen zum Thema zu bekommen: Ich selbst als sozialhilferechtlich geschulter Mensch erwische mich immer wieder bei dem Gedanken: „Hey! Was soll das? Du bekommst doch Sozialhilfe. Warum bettelst Du mich an?“ Entweder der Mensch hat bereits seine 347 € monatlich, dann gibt es keinen Grund, nach mehr Geld an mein schlechtes Gewissen zu appellieren. Oder er bekommt sie nicht – das kann dann entweder an eigenem Fehlverhalten, Bequemlichkeit oder Unfähigkeit liegen. Ersteres wird dann wohl wiederum verdient sein, Letzteres wird über kurz oder lang von einem Sozialarbeiter überwunden werden. Im Ergebnis: Ich delegiere meine subjektive Moralentscheidung an einen unpersönlichen Staat. Aber warum soll das gut sein?  Liegt darin nicht die Konditionierung der Menschen durch die (von ihnen gewählte) Regierung auf subjektive Verantwortungslosigkeit? Der Staat hat kein Geld, das er anderen geben kann. Er kann dem Einen nur das geben, was er dem anderen nimmt.  Warum muss er es mir also nehmen? Warum darf ich mein Geld dem Bettler nicht selbst geben? Weil ich es nicht tun würde? Wenn ich es nicht tun würde, warum darf ich dann dazu gezwungen werden?

Die westliche Hemisphäre ist nach wie vor noch geprägt von der christlichen Ethik. Danach ist die Nächstenliebe ein bestimmendes Grundmoment. Wenn auch die meisten Menschen sich diese Ethik nicht mehr in allen Einzelheiten zu Eigen machen lassen wollen, liegt darin dennoch ein sozialisierendes Momentum, das als Grundgedanke wohl auch den Sozialstaat in seiner heutigen westlichen Ausprägung geformt hat. Warum aber muss eine staatliche Institution zwischengeschaltet werden? Welcher Mehrwert wird erreicht? Wenn ich hier diese Fragen stellen, soll das nicht heißen, dass darin jeweils die implizite Ablehnung aller sozialstaatlicher Gedanken liegt. An dieser Stelle mögen die Fragestellungen zunächst einmal Aufriss eines Rahmens für die weitere Auseinandersetzung hier mit dem Thema sein. Wichtig scheint mir zu sein, zumindest diese Fragestellungen nicht aus den Augen zu verlieren.

Wer beruflich mit der Sozialhilfe zu tun hat, mag durchaus nach einiger Zeit (oder schlimmstenfalls schon vor Beginn seiner Arbeit dort) den Wald vor lauter Bäumen aus den Augen verloren haben – will sagen: die Reflexion des eigenen Tuns darf nicht vergessen und dieses nicht unhinterfragt bleiben.  

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