Paternalismus vs. Menschenwürdeprinzip
Verfasst von welfareandeconomics am Montag, 31. Dezember 2007
In diesem blog wird noch weiter auf die verschiedenen Grundprinzipien des Sozialhilferechts einzugehen sein. Eines davon möchte ich heute in den Mittelpunkt rücken: Das Menschenwürdeprinzip, manifestiert in Artikel 1 GG und den jeweils ersten §§ der verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) – SGB I, II und XII.
Na ja, sicher, die Menschenwürde muss gewahrt werden und dazu gehört nach unserem derzeitigen Verständnis auch die Gewährung von ausreichend finanziellen Mitteln, um eben gerade dies für jeden sicherstellen zu können. Schon wieder tut sich aber ein Strauß von Fragen auf: Wieviel braucht man? Und wer entscheidet darüber? Gut, in der Regel die Legislative durch Gesetze und Verordnungen. (Man kann natürlich weiter heftig darüber diskutieren, warum jeder Mensch in Deutschland demnach gerade 347 € monatlich zur Wahrung seiner Menschenwürde braucht, aber das kann ein Thema für ein anderes Mal sein …). Wo aber einzelne Entscheidungen nicht durch den Gesetzgeber festgelegt sind, fällt den Mitarbeitern in den Sozialämtern die Aufgabe zu, zu entscheiden, wie das Menschenwürdeprinzip ausgestaltet bzw. ihm Rechnung getragen werden soll.
Ein Beispiel ist dafür die Unterbringung Pflegebedürftiger in stationären Heimen. Kurz ein bisschen Hintergrundwissen: Wer seinen Heimaufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann bekommt für den Rest Sozialhilfe. Andererseits: Wer Sozialhilfe bekommt muss vorher alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, und dazu gehören auch Unterhaltsansprüche gegen die Angehörigen, bei älteren Menschen in der Regel die Kinder. Weiter zum eigentlichen Problem: Können (und müssen nach dem Unterhaltsrecht) die Kinder wegen ihrer ausreichenden Einkommensverhältnisse den kompletten Heimaufenthalt bezahlen, bleibt natürlich nichts mehr für die Sozialhilfe zu zahlen. Können die Kinder nichts oder nicht alles leisten, finanziert die Sozialhilfe den Rest oder eben alles. Jetzt das Kuriosum (oder auch die logische Folge, ganz wie man will): Die billigsten Heime, das sind die älteren oder die mit einem abgesenkten Standard, sind voll belegt mit Personen, nein, nicht Sozialhilfeempfänger, sondern bei denen die Kinder den Aufenthalt bezahlen. Sozialhilfeempfänger bewohnen die eher teureren Heime (allerdings auch nicht die ganz teuren, die nehmen nur so genannte Selbstzahler).
Unter den Mitarbeitern hört man häufig den Satz: „Das Heim ist zu alt oder versorgt die Bewohner nur nach dem Motto: ‘Satt und sauber!’ Dort kann man die Unterbringung (nach dem Menschenwürdeprinzip) einem Sozialhilfeberechtigten nicht zumuten!“ Nun ja, und da sind wir eben beim Thema des Posts: Mit welchem Recht entscheidet ein Sachbearbeiter über eine mögliche Versorgungsform, die er für nicht zumutbar hält, während die eigenen Kinder der betroffenen Person, dies eben genau so entscheiden würde? Kann es damit zusammen hängen, dass der Sachbearbeiter nicht sein eigenes Geld ausgibt, während die Kinder dies gerade tun müssen? Wer aber ist der Auftraggeber des Mitarbeiters? Die Gesellschaft, bestehend aus den Steuerzahlern und den Hilfebedürftigen. Würde diese Gesellschaft nur aus der einen Familie bestehen, deren eines Mitglied in ein Heim muss, würde sie auf dem billigeren Heim bestehen. Folglich: Nur weil die Entscheidung in der Anonymität der Masse von Steuerzahlern und Hilfeempfängern untergeht, werden (manchmal) Entscheidungen getroffen, die den Einzelentscheidungen zuwiderlaufen.
Das ist es, was ich im Thema mit Paternalismus meine: Nicht unbedingt der exakte philosophiehistorische Begriff der Entscheidung gegen den Willen aber im (vermeintlichen) Sinne des Betroffenen. Eher umgangssprachlich, nämlich das Gebärden als großer Vater, der besser als man selbst weiß, was gut ist und was sein muss – wohlgemerkt immer nur mit dem Geld anderer Leute, nicht dem eigenen. Abschließend möchte ich ausführen, dass die hier geschilderte Problematik nur ein Beispiel ist und man bedenken muss, dass das schlechtere Heim immer noch die Versorgung sicher stellt und dem Grundsatz aus Artikel 1 GG genauso verpflichtet ist, wie der Sozialhilfeträger. Für die Überwachung der Einhaltung dieses Standards gibt es eine Heimaufsicht. Würde also die schlechtere Versorgung in dem günstigeren Heim die Gesundheit der Bewohner gefährden, würde die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden, bis hin zur Schließung des Heimes. Das ist also nicht das Problem.
Das hier angesprochenen Problem reduziert sich auf die Frage: Wie kann gewährleistet werden, dass von der Gesellschaft beauftragte Personen die Auftragsangelegenheit (hier die Sozialhilfe) in dem Sinne der Auftraggeber wahrnehmen? In der Ökonomie untersucht man eine solche Fragestellung mit der Prinzipal-Agent-Theorie: Der Prinzipal ist der Auftraggeber, hier der wahlberechtigte Bürger. Der Agent ist der Auftragnehmer, hier der Sozialamtsmitarbeiter. Vielleicht findet sich später noch ein Aufhänger, diese Fragestellung zu vertiefen.
Nefertari1968 sagte
Hallo welfareandeconomics,
vorab… ich lese hier interessiert, bislang „wertneutral“ mit, und habe eine differenzierte Meinung…
Einige der philosophischen Ansätze in Ihren Aufsätzen sind für mich nachvollziehbar, andere wiederum nicht… aber… Philosophie ist im Prinzip eine Denkform und das Denken und die Urteilsfähigkeit zu einem Zustand X hängt zum Teil an der eigenen Betroffenheit bzw. am Abstand, den man sich dankenswerterweise bewahren kann.
Über folgende „Brücke“ mag ich – bei aller fachlichen Bewunderung – allerdings nicht gehen:
„Für die Überwachung der Einhaltung dieses Standards gibt es eine Heimaufsicht. Würde also die schlechtere Versorgung in dem günstigeren Heim die Gesundheit der Bewohner gefährden, würde die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden, bis hin zur Schließung des Heimes.“
Unabhängig von „Unterbringungskosten“ (diese haben mit der Qualität der Versorgung so auch erst einmal wenig zu tun) habe ich leider viel zu spät erfahren, wie es tatsächlich ist… „Heimbeihilfebezieher“ (ich weiß, die Bezeichnung ist nicht völlig korrekt) werden 1. anders behandelt als andere Heimbewohner – aber davon ab… hängt es 2. letztlich an simplen Kosten-Nutzen-Rechnungen = Gewinnmaximierung.
Die Form und Qualität der Pflege ist letztlich nicht kontrollierbar…. wenn Pflegestufen nicht vorhanden sind, wird Pflege ggf. unwillig betrieben, Einsparpotential wird gesehen, wo eben möglich (Ernährung) – wenn dann das magere Taschengeld genutzt wird, um die mangelhafte Ernährung zu ergänzen und wenn dies, mangels Beweglichkeit, nicht mehr möglich ist, dann ensteht eine Benachteiligung und ein realer Mangel an Pflege…
…dies ist eher nicht überprüfbar – ältere Menschen sind bescheiden, sie beschweren sich im Regelfall nicht, schämen sich, werden nicht ernst genommen, mitunter kümmern sich Verwandte nicht oder bemerken nicht oder zu spät, wie es um die Versorgung tatsächlich bestellt ist. Dies betrifft ganz besonders die Kriegsgeneration, denn gerade sie haben den hohen Anspruch an sich diszipliniert durchzuhalten.
Um auf den Punkt zu kommen… die Prüfdienste hatten 2006 eine Prüfquote von 24,4% – Prüfdienste erscheinen angemeldet = genügend Vorlaufzeit, um Mängel kurzfristig abzustellen… was dabei erschreckend ist: 34 % der überprüften (!) stationären Pflegeeinrichtungen dennoch mit „Defiziten bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung… wie die nicht überprüften Einrichtungen abschneiden, welche irgendwann in 2 oder 3 Jahren „fällig“ sind… man kann nur spekulieren oder hochrechnen…
Quelle: http://www.aok-bv.de/imperia/md/content/aokbundesverband/dokumente/pdf/politik/qualitaetsbericht_pflege_310807.pdf
Fakt ist – in 2003 wurden bei 41 Prozent der Pflegeheimbewohner Defizite bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung festgestellt, die „Verminderung“ in 2006 auf „nur“ 34 % ist kein Grund zum Aufatmen – für niemanden von uns – unabhängig von einer sozialen „Betroffenheit“ in naher oder ferner Zukunft, unterliegen wir in einigen Jahren bis Jahrzehnten den Gesetzmäßigkeiten des Alterns… und bereits jetzt, bei einer Prüfquote von etwa 25 %, ist jeder dritte Heimbewohner von einem Pflegedefizit betroffen.
Wieviele dieser Menschen können sich noch artikulieren, wieviele werden medikamentös „ruhiggestellt“, wieviele leiden unter Demenz?
Theorien über Pflegeversicherungen, Grundsicherung im Alter, Finanzierbarkeit der Pflege in der Zukunft usw., erspare ich uns an dieser Stelle – allerdings wünsche ich mir, dass Sie Ihren Beitrag bitte in der entsprechenden Textpassage weniger optimistisch und dafür an der Realität orientiert – formulieren.
Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar – Sehen Sie es bitte als Zugeständnis an all die alten Menschen, als Zeichen des letzten Respektes… schlicht und ergreifend die Wahrheit zu schreiben.
In Memorandum – M. S. gestorben 2007 in einem niedersächsischen Seniorenheim
welfareandeconomics sagte
Wie gesagt: eine Frage der Heimaufsicht, nicht der Sozialhilfe.
Sollte es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen dem Preis und der Qualität eines heimes geben (also je billiger, umso höher das Risiko defizitärer Pflegesituationen), bleibt trotzdem die frage, warum in den billigen Heimen regelmäßig kein Platz mehr ist, weil sie von den Selbstzahlern belegt werden?
In diesem Fall kann man nur konstatieren, dass ein höheres Pflegeniveau offenbar nur dann gewünscht wird, wenn man es nicht selbst zu bezahlen braucht.
Nefertari1968 sagte
„Wie gesagt: eine Frage der Heimaufsicht, nicht der Sozialhilfe“
… eine Frage der sozialen Verantwortung an sich.
Bei meinem Einwand ging es nicht primär um Darstellung eines Zusammenhanges zwischen dem Preis und der Qualität einer Heimunterbringung, sondern darum darzustellen, dass es eine „Heimaufsicht“ – wie dargestellt – nicht gibt.
Oder anders ausgedrückt, es ist keine Kontrollinstanz, die so regelmäßig und unangemeldet – breitflächig – kontrolliert, dass man hier von einer sozialen Schutzeinrichtung sprechen könnte, die uns oder genauer der Gesellschaft ihrer Verpflichtungen beraubt… das gilt für „unterbringende“ Behörden ebenso wie für Verwandte, Bekannte etc.
„In diesem Fall kann man nur konstatieren, dass ein höheres Pflegeniveau offenbar nur dann gewünscht wird, wenn man es nicht selbst zu bezahlen braucht.“
Ob man dies so herleiten kann, vermag ich nicht zu beurteilen – alte Menschen – sofern sie denn fähig dazu sind – werden sich ihre „Einrichtungen“ zumeist nahe ihrer Familie bzw. nicht weit ihres ehem. Einzugsgebietes, (also ortsnah zur bisher bewohnten Umgebung suchen) – und.. wenn sie denn (noch)nicht (anteilig) „bedürftig“ sind, eben auch ihre Kinder künftig nicht mit den Kosten übermäßig belasten wollen.
Im Übrigen sind gerade alte Menschen, insbesondere der Kriegsgeneration überaus gehemmt, Hilfe in finanzieller Form von Verwandten oder gar der Allgemeinheit zu beanspruchen. Das sollte eigentlich bekannt sein…
Auslegungen und persönliche Meinungsdarlegung sind hinnehmbar – nur sollten sie bei genauer Betrachtung und Bewertung niemals absolut sein oder aber, zu erkennen geben, dass sie lediglich eine Meinung darstellen – für eine absolute Festlegung fehlen (kaum in der Wirkung einstufbare) Maßstäbe, statistische Erhebungen und… viele – unzählig viele Einzelfaktoren.
So sollte denn die, mit der „Auftragsangelegenheit“ betraute Behörde, ganzheitlich handeln, die Unterbringung demzufolge nicht ausschließlich an finanziellen Maßstäben festmachen und gemeinsam mit anderen Behörden und Institutionen im engem Schulterschluss Pflege(defizite), ob nun in einem kostenträchtigen oder günstigen Pflegeheim regelmäßig unangemeldet (!) überwachen, dokumentieren und letztlich abstellen.
Selbst wenn man menschliche Obliegenheiten dabei gänzlich außer Acht ließe, so sind doch auch die Folgekosten aus mangelhafter Pflege und Versorgung resultierend, nur „umverteilt“ – dann auf die Krankenversicherungen – und auch hier haftet die Allgemeinheit – so sollte diese als „Auftraggeber“ in solche Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Der Kostenaufwand für diese Maßnahmen lässt sich über Unterstützungen solcher Einrichtungen steuern – möglicherweise: gut geführte Pflegeheime leisten geringere Abgaben – oder… auffällige Pflegeheime zahlen bestimmte „Nichtbefolgungsgebühren“ = es gibt sicherlich „schlaue“ Kopfe, die eine solche Kostenverteilung realisieren könnten.
Ansonsten… die Einführung von allgemeinverbindlichen Standards für alle Pflegeheime – mit nahezu identischer Kostenstruktur wäre ebenfalls eine naheliegende Lösung = dann stellt sich auch nicht die Frage, ob man sich lieber ein kostenaufwendigeres Pflegeheim sucht, bei dem man sich im Übrigen auch nicht sicher sein kann, zu jeder Zeit optimal versorgt zu sein.