Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

Weblog-Archiv für 27. Januar 2008

Herkunft der Mittel für die Sozialhilfe

Verfasst von welfareandeconomics am Sonntag, 27. Januar 2008

Ich möchte hier gerne eine Diskussion wiedergeben, die ich letzte Woche mit einem Dozentenkollegen an der Fachhochschule geführt habe und die meines Erachtens symptomatisch für die öffentliche Auseinandersetzung mit den finanziellen Sozialen Hilfen in Deutschland ist:  

Vor einigen Wochen hat die ARGE in Bielefeld einem Hartz-IV-Bezieher einen Lottogewinn von 500 € von den monatlichen Leistungen als Einkommen abgezogen (inhaltlich habe ich diese Aussage nicht geprüft, ich gehe mal davon aus, dass das tatsächlich so war). Daraufhin sei ein heftiger Streit in den Regionalblättchen um dieses Vorgehen entstanden. Das könne nicht sein… Haben Sozialhilfebezieher kein Recht auf Glück… Wo bleiben die Kosten für die Lottoscheine… usw.

Zunächst einmal zur rechtlichen Lage: Nach herrschender Rechtsprechung ist Einkommen alles, was man wertmäßig in einem Monat hinzu gewinnt. Damit ist  ein Lottogewinn eindeutig Einkommen im Sinne des SGB II. Einkommen wird vom Bedarf abgezogen, was dann noch übrig bleibt erhält man als Leistung (oder es besteht halt kein Anspruch, weil das Einkommen im jeweiligen Monat ausreicht).

Also: Auch Lottogewinne sind Einkommen, dass grundsätzlich anzurechnen ist. Ausnahmevorschriften dafür gibt es nicht. Die Alg II-VO lässt einmalige Einnahmen bis 50 € jährlich anrechenfrei – 500 € sind mehr. Hier könnte man die Rechtsfrage stellen, ob die genannten 50 € ein „echter“ Freibetrag sind (also nur 450 € anzurechnen sind) oder die Vorschrift nur Beträge unter 50 € überhaupt tangiert (wofür ich plädieren würde). §§ 11 und 30 SGB II regeln dann noch Freibeträge. Nennenswerte Freibeträge vom Einkommen ergeben sich nur, wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit stammt. Davon wird man  beim Lottospielen regelmäßig wohl nicht ausgehen können. Gedanke dahinter ist ja auch die Anreizfunktion: Menschen sollen zur Arbeit, nicht zum Lottospielen motiviert werden.

Bliebe nur noch § 11 Absatz 2 Nr. 5 SGB II, wonach die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben abzuziehen sind. Das dürfte aber wohl nur die 5 € für den siegreichen Lottoschein, nicht aber die vergeblichen Scheinkäufe der letzten 20 Jahre betreffen.

Im Ergebnis somit: Die 500 € Gewinn sind im Monat, in dem das Geld zufließt,  leistungsmindernd abzuziehen. so jetzt die Auszüge aus der Diskussion:

G: Das ist nicht gerecht.

R: Doch, Sozialhilfe dient nur der Existenzsicherung.

G: Aber er will doch nicht mehr haben. Er soll ja nur die Leistungen weiter bekommen, die er vorher auch bekam.

R: Aber warum sollte er, er braucht diese doch nicht zum Leben. Er hat doch schon 500 €.

G: Er nimmt aber doch keinem was weg.

R: Doch, dem Steuerzahler.

Und da liegt eben der Kern des Diskussionsproblems. Man sieht nur den Leistungsbezieher (dessen Standpunkt sicher nachvollziehbar und verstehbar ist). Man sieht aber nicht, woher das Geld kommt. Jeden Euro, den wir jemanden an Sozialhilfe zahlen, nehmen wir einem anderen weg. Der Staat hat kein Geld, keinen müden Cent! Nur Individuen besitzen Geld und dieses Geld kann man nur verteilen, nachdem man es dem Besitzer weg genommen hat. Klar, der Staat könnte auch Geld drucken und es verteilen, aber über die dann entstehenden Probleme soll hier jetzt nicht geredet werden (weil auch kein vernünftiger Mensch sowas vorschlägt).

So, und schon wieder sind wir beim „Anonymitäts-Automatismus“. Frag ich meinen Nachbarn, ob er mir 100 € gibt, weil ich echt nichts habe, dann tue ich das erstens nur dann, wenn es mir wirklich übel geht, und zweitens werde ich ihm im Regelfall einen Begründung liefern müssen. Frag ich den Staat, ob er mir Geld gibt (was er ja selbst nicht hat – siehe oben), meinen manche mit einem Mal, man habe ein Recht drauf, dies ohne Begründung zu tun und es mit den Bedingungen nicht ganz so genau zu nehmen . Das funktioniert nur deswegen, weil es nicht (ausschließlich) das Geld des Sachbearbeiters und auch nicht das des Antragstellers ist.

Wer sich über die Lotto-Anrechnung empört, möge doch die 500 € selbst dazu geben oder eine Sammlung für den Mann veranstalten. Mein Tipp ist, dass eine Sammlung in der Innenstadt mit der Erklärung „Ich sammle für Herrn X; er hat 500 € gewonnen und soll sie nicht für seinen Lebensunterhalt ausgeben müssen!“ – außer in der Zeit unmittelbar vor Weihnachten – nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

Wenn dem aber so ist, mit welchem Recht soll dann die Sozialhilfe einspringen? 

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