Edit: Wertungswidersprüche SGB II und XII vor dem Hintergrund des Urteils BSG vom 19.03.2008 (B 8/9b SO 11/06 R)
Verfasst von welfareandeconomics am Donnerstag, 20. März 2008
Ich hatte hier
http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/01/06/wertungs-widerspruche-sgb-ii-vs-xii/
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vor einiger Zeit eine Reihe Wertungswidersprüche zwischen den beiden Gesetzes zur Existenzsicherung aufgezeigt.
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Im genannten Urteil von Dienstag dieser Woche äußert sich das BSG zu einem dieser Widersprüche lt. Pressenotiz mit folgender Äußerung:
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Der Pkw des Ehemannes der Klägerin war als dessen Vermögen nach § 12 Abs 3 Nr 2 SGB II priviÂlegiert und nicht bei der Gewährung des Arbeitslosengeldes II an diesen zu berücksichtigen. Um diese gesetzliche Regelung des SGB II nicht zu konterkarieren, ist der Pkw auch im Rahmen der HärtefallÂregelung des § 90 Abs 3 SGB XII privilegiert, soweit der Klägerin Sozialhilfeleistungen zu gewähren sind.
(voller Wortlaut hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10297&pos=0&anz=12 )Â
Und wieder stellt sich die Frage, was das Gericht der Sozialhilfewelt damit sagen will. Wieder kann nur die Aufforderung an die Richter ergehen, in der schriftlichen Urteilsausfertigung einen eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber zu formulieren, die Wertungswidersprüche aufzulösen oder eindeutig zu regeln.
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Die Probleme der Wertungswidersprüche ergeben sich aus zwei verschiedenen Blickwinkeln:
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Zum Einen bei einem Vergleich von zwei verschiedenen Personen, die eine im Bezug nach dem SGB II, die andere erhält Leistungen nach dem SGB XII (siehe nähere Ausführungen in meinem vorherigen Beitrag). In dieser Konstellation kann man noch sagen, die Sachverhalte sind nicht vergleichbar, weil der eine eben erwerbsfähig ist und der andere nicht – wobei auch diese Argument sehr brüchig ist, weil bspw. gerade beim Erwerbstätigenfreibetrag es nicht nachzuvollziehen ist, warum ein Erwerbsunfähiger, der dennoch arbeitet, weniger Freibetrag hat als ein erwerbsfähiger Erwerbstätiger. Aber sei’s drum…
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Die andere Konstellation ist die, die das BSG oben entschieden hat: Ein Ehepaar lebt im gemeinsamen Haushalt, einer bekommt SGB II, der andere SGB XII (auch hier lasse ich mal die Frage beiseite, warum immer noch zwei Leistungsgesetze maßgeblich sind, wo doch eigentlich Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt werden sollten…). Der Mann hat ein Auto, das im SGB II privilegiert ist, im SGB XII jedoch nicht. Da in beiden Gesetzen Partner jeweils ihr Einkommen und Vermögen füreinander einzusetzen haben, müsste der im SGB II geschützte PKW bei der SGB XII-Betrachtung der Ehefrau als nicht geschütztes Vermögen betrachtet werden. Dazu hat sich nun das BSG wie oben zitiert geäußert.
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So weit, so gut – allerdings: Wie soll es jetzt weiter gehen bei Mischfällen? Soll jeweils ein Vergleich der gesetzlichen Regelungen erfolgen und das Günstigkeitsprinzip gelten? Was ist mit Nebenkostenguthaben (das nach § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II anzurechnen ist, in der Grundsicherung im Alter nach § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII aber nicht)? Gelten im SGB XII bei Mischfällen jetzt auch die anderen – weitaus höheren – Vermögensschonbeträge?
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Mit solchen isolierten Einzelaussagen eines obersten Gerichts ist wenig anzufangen. Im Moment bleibt nur die Alternative, die Äußerung nur auf den entschiedenen Einzelfall zu beziehen und eine generelle Regelung abzuwarten. Das führt allerdings auch wieder zu Unsicherheiten und Ungleichbehandlungen in der Praxis.
Dienstag, 25. März 2008 um 55:11
[...] IV Idee und dem ständigen brechen des Grundgesetzes.Aber bitte vorher sich mit dem SGB II bis SGB XII auseinandersetzen und dann [...]
Dienstag, 25. März 2008 um 55:18
Eine interessante Antwort - allein: der Sinn erschließt sich mir nicht! Gibt es einen?
Dienstag, 25. März 2008 um 66:44
[...] IV Idee und dem ständigen brechen des Grundgesetzes.Aber bitte vorher sich mit dem SGB II bis SGB XII auseinandersetzen und dann [...]
Dienstag, 25. März 2008 um 66:56
Öffentliche Antwort an Blogwart von Podkill.de - Alexander Kampschulte
Also ich bin schon erstaunt darüber , das sich jemand überhaupt Gedanken macht über meine geschriebenen Beiträge.Das wäre und ist ja durchaus als Positiv anzusehen.Nur das war es auch dann schon mit dem Positiven , zu mindesten…
Donnerstag, 3. April 2008 um 11:49
Betr.: Selbstversuch Leben mit HartzIV
Leider zwang mich die Eingabeprozedur zu einer etwas entwürdigenden Namenskürzung (erze)
Darf ich mich daher mit vollem Namen vorstellen? Erzengel Gabriel (nein, kein Scherz!):
Lieber Herr Ruschmeier,
Hut ab, dass Sie Ihr Versprechen gehalten haben! Ich hatte es allerdings auch nicht anders
erwartet und bin daher pünktlich zu Testbeginn auf Ihre Seite geeilt.
Nun muss ich Sie leider gleich am ersten Selbstversuchs-Tag rügen: selbstgebackenes Brot
mit der Ehefrau teilen geht leider nicht!
Wenn Sie Ihren Selbstversuch auf der Basis eines RS von 347,00 € mtl. durchführen möchten,
müssen Sie alle Bedingungen eines allein lebenden Single erfüllen. Wollen Sie dagegen das Leben
eines Ehepartners testen, dann stehen Ihnen nur 312,00 monatlicher Regelsatz zu – davon 35% Anteil für
Nahrungsmittel und Getränke, basierend auf der EVS von 2003, auf welcher der jetzt gültige RS von 2006 beruht.
Auch Ihre Ehepartnerin verfügt dann nur über 312,00 € monatlich, kann Ihnen also nicht mit „normal“ gefüllten
Vorrats-Schränken aus der Patsche helfen.
Doch selbst bei 347,00 €, falls Sie dabei bleiben möchten, haben Sie keine 4,25 € tgl., sondern:
„35 % des Hartz IV-Regelsatzes sind für Nahrung und alkoholfreie Getränke gedacht.
35 % von 347,00 € sind 121,45 €. Das wären 3,99 € pro Tag. Doch selbst dieser
Anteil wurde ab dem 01.07.2006 auf 113,57 € herabgekürzt, um anderen Ausgabepositionen
ein paar Cent mehr zuzuschieben. Bei einem Monatsetat von 113,57 € bleiben pro Tag nur noch
3,73 €.“ (zitiert aus „Die Sarrazin-Diät“ von Hella Hilgenberg)
Als zölibatär lebender Erzengel richte ich mich selbstverständlich korrekt nach den auch mir
hier auferlegten Vorgaben. Darf ich daher auch von Ihrer Seite eine gewisse Fairness erwarten?
Nun liegt es in der Natur der Dinge, dass Wesen meiner Art, wenn ich es so ausdrücken darf,
die herrschenden Bedingungen intuitiv erfassen. Von der Ihnen bevorstehenden Erbsenzählerei
bin ich daher weitgehend befreit (ich beneide Sie nicht). Diskutieren Sie deshalb mit mir bitte möglichst
nicht über Zahlen – mir schmerzt jetzt noch der Kopf.
Soweit es jedoch um Verhaltensweisen, sozusagen das Wie, geht, bin ich gern von Zeit zu Zeit
zur Stelle und schaue Ihnen über die Schulter. Wir werden Hunger haben – beide!
Beeindruckende Zahlen las ich während meiner Recherche übrigens hier (link). Ich fand die Mühe,
die sich jene Dame gemacht hat, beeindruckend und darf Ihnen, der Sie sich der Materie nun stellen müssen,
die Lektüre wärmstens empfehlen. Von kleinen menschlichen Seitenhieben im Text distanziere ich
mich meiner Natur gemäß.
Der Wahrheit – wie immer sie sich erweisen mag - eine Chance
und eine erkenntnisreiche Zeit!
MfG
EE Gabriel
PS. Sollten Sie das internetübliche Du vorziehen, so lassen Sie es mich bitte wissen - da bin ich flexibel.
PPS. Mit den Autoren der pdf bin ich weder verschwägert noch näher befreundet.
http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Sarrazinkost.pdf