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	<title>Kommentare zu: Warmwasseranteil im Regelsatz &#8211; Urteil des BSG vom 28.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)</title>
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	<description>Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken</description>
	<lastBuildDate>Thu, 12 Mar 2009 19:48:09 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: outsider42</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-135</link>
		<dc:creator>outsider42</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Jul 2008 12:04:19 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

bin neu hier und suche als teil-Harzgeschädigter Futter um Widerspruch gegen den aktuellen
Bescheid einzulegen. Problem ist das jetzt alle Bescheide mit einer pauschalierten Kürzung von 
€ 6,63/Person versehen werden auf Grundlage der EVS von 2003 + Rentenanpassungen. Diese EVS wurde auch im Urteil als Dynamisierung herangezogen und irgendwie macht es dabei bei mir &quot;Klick&quot; und ich sehe rot.
Es ist zwar schön, dass es solche Dynamisierungen gibt, aber ist es eigentlich &quot;rechtens&quot; die Dynamisierung eines Teils heranzuziehen und als verbindlich einzustufen, obwohl das Ganze (der Regelsatz) NICHT dementsprechend dynamisiert wurde??? 
Von Anfang an war der Regelsatz auf Basis der EVS 1998 € 345,00 und es gab erst in 2007, sowie jetzt Anpassungen nach Renten-Erhöhung!
Eine Anpassung nach EVS 2003 hat es NIE gegeben!

The Outsider</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bin neu hier und suche als teil-Harzgeschädigter Futter um Widerspruch gegen den aktuellen<br />
Bescheid einzulegen. Problem ist das jetzt alle Bescheide mit einer pauschalierten Kürzung von<br />
€ 6,63/Person versehen werden auf Grundlage der EVS von 2003 + Rentenanpassungen. Diese EVS wurde auch im Urteil als Dynamisierung herangezogen und irgendwie macht es dabei bei mir &#8222;Klick&#8220; und ich sehe rot.<br />
Es ist zwar schön, dass es solche Dynamisierungen gibt, aber ist es eigentlich &#8222;rechtens&#8220; die Dynamisierung eines Teils heranzuziehen und als verbindlich einzustufen, obwohl das Ganze (der Regelsatz) NICHT dementsprechend dynamisiert wurde???<br />
Von Anfang an war der Regelsatz auf Basis der EVS 1998 € 345,00 und es gab erst in 2007, sowie jetzt Anpassungen nach Renten-Erhöhung!<br />
Eine Anpassung nach EVS 2003 hat es NIE gegeben!</p>
<p>The Outsider</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: welfareandeconomics</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-126</link>
		<dc:creator>welfareandeconomics</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 20:00:51 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Ergo müsste eben diese Kappungsgrenze ebenfalls für die Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer (Strom) greifen, andernfalls stellt es eine Ungleichbehandlung dar.&quot;

Es geht hier aber nicht um die Frage nach der Kappungsgrenze, sondern darum, was man machen soll (will sagen: was gekürzt werden soll), wenn das zu Kürzende nicht messbar ist. Ist es für alle Beteiligten messbar, dann ist es auch steuerbar. Kann ich also meinen Stromverbrauch nur für Haushaltsenergie messen, dann kann ich ihn auch so steuern, dass er mich nicht mehr kostet, als ich dafür zur Verfügung habe oder ich verzichte bewusst auf andere Bestandteile der Regelleistung zu Gunsten von Warmwasser. 

Im Falle einer Gasheizung mit Warmwasserbereitung kann ich den WW-Verbrauch aber nicht gesondert messen und daher auch nicht steuern. Also muss man sich mit einer Fiktion behelfen, was das BSG getan hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Ergo müsste eben diese Kappungsgrenze ebenfalls für die Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer (Strom) greifen, andernfalls stellt es eine Ungleichbehandlung dar.&#8220;</p>
<p>Es geht hier aber nicht um die Frage nach der Kappungsgrenze, sondern darum, was man machen soll (will sagen: was gekürzt werden soll), wenn das zu Kürzende nicht messbar ist. Ist es für alle Beteiligten messbar, dann ist es auch steuerbar. Kann ich also meinen Stromverbrauch nur für Haushaltsenergie messen, dann kann ich ihn auch so steuern, dass er mich nicht mehr kostet, als ich dafür zur Verfügung habe oder ich verzichte bewusst auf andere Bestandteile der Regelleistung zu Gunsten von Warmwasser. </p>
<p>Im Falle einer Gasheizung mit Warmwasserbereitung kann ich den WW-Verbrauch aber nicht gesondert messen und daher auch nicht steuern. Also muss man sich mit einer Fiktion behelfen, was das BSG getan hat.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nefertari1968</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-125</link>
		<dc:creator>nefertari1968</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 19:33:57 +0000</pubDate>
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		<description>.... es geht nicht um Beratung, sondern um Klärung... ;-)  

Ein Betroffener X, dessen Warmwasseranteil über die Heizung erzeugt wird und nicht messbar ist, da kein Warmwasserzähler vorhanden, bekommt einen Betrag Y von seinem Regelsatz abgezogen und zwar nicht unbedingt in der Höhe, in der Warmwasser auch tatsächlich verbraucht wird...

Der Warmwasseranteil wird so also einer Kappungsgrenze unterzogen, da nur ein bestimmter Anteil des Regelsatzes hierfür vorgesehen ist.

Ergo müsste eben diese Kappungsgrenze ebenfalls für die Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer (Strom) greifen, andernfalls stellt es eine Ungleichbehandlung dar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;. es geht nicht um Beratung, sondern um Klärung&#8230; <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />   </p>
<p>Ein Betroffener X, dessen Warmwasseranteil über die Heizung erzeugt wird und nicht messbar ist, da kein Warmwasserzähler vorhanden, bekommt einen Betrag Y von seinem Regelsatz abgezogen und zwar nicht unbedingt in der Höhe, in der Warmwasser auch tatsächlich verbraucht wird&#8230;</p>
<p>Der Warmwasseranteil wird so also einer Kappungsgrenze unterzogen, da nur ein bestimmter Anteil des Regelsatzes hierfür vorgesehen ist.</p>
<p>Ergo müsste eben diese Kappungsgrenze ebenfalls für die Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer (Strom) greifen, andernfalls stellt es eine Ungleichbehandlung dar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: welfareandeconomics</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-124</link>
		<dc:creator>welfareandeconomics</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 17:28:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://welfareandeconomics.wordpress.com/?p=79#comment-124</guid>
		<description>Ich möchte diese Seite jetzt nicht zu einer Einzelberatung werden lassen, nur noch abschließend ein Hinweis: Wenn in den Stromkosten keine Heizungsanteil enthalten ist, gibt es nichts aus dem Regelsatz zu kürzen aber andererseits auch nichts zu übernehmen. In diesem Fall trifft die letzte Bemerkung des BSG-Urteils genau zu: Wenn mit dem Strom nur Licht gemacht, der Herd und die Durchlauferhitzer betrieben werden, sind diese Kosten gesondert zu messen und vom Leistungsberechtigten selbst zu steuern. Dann wird weder etwas übernommen noch ist etwas aus dem Regelsatz zu bereinigen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte diese Seite jetzt nicht zu einer Einzelberatung werden lassen, nur noch abschließend ein Hinweis: Wenn in den Stromkosten keine Heizungsanteil enthalten ist, gibt es nichts aus dem Regelsatz zu kürzen aber andererseits auch nichts zu übernehmen. In diesem Fall trifft die letzte Bemerkung des BSG-Urteils genau zu: Wenn mit dem Strom nur Licht gemacht, der Herd und die Durchlauferhitzer betrieben werden, sind diese Kosten gesondert zu messen und vom Leistungsberechtigten selbst zu steuern. Dann wird weder etwas übernommen noch ist etwas aus dem Regelsatz zu bereinigen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nefertari1968</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-123</link>
		<dc:creator>nefertari1968</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 12:37:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://welfareandeconomics.wordpress.com/?p=79#comment-123</guid>
		<description>Danke!

... in meinem Fall (nur als Beispiel) handelt es sich um 77 Euro monatlich für Strom für zwei Personen(Kochgerät Küche, Durchlauferhitzer Bad), da ich hier einmal mit einem Zähler &quot;unterwegs&quot; war, weiß ich, dass über ein Drittel des o.a. Stromverbrauchs auf die Warmwasserbereitung entfällt.

Inzwischen sogar mehr als das, da einige kostenträchtige Geräte ersetzt wurden... (leider kann ich den auf Warmwasser entfallenden Stromverbrauch nicht direkt messen, da der Durchlauferhitzer naturgemäß nicht über eine Steckdose angeschlossen ist und sich kein Prüfgerät dazwischenschalten lässt); allerdings gibt es Richtwerte, welche die Energieversorger als &quot;üblich&quot; ansehen... dann wird man - damit argumentierend, eben einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 stellen und hoffen, dass die darüber Entscheidenden ein Einsehen haben.

Letzten Endes bleibt das Fazit, dass die Ungenauigkeiten der &quot;Regelsatzeinteilung zu Lasten der Betroffenen und (!) der Sachbearbeiter gehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke!</p>
<p>&#8230; in meinem Fall (nur als Beispiel) handelt es sich um 77 Euro monatlich für Strom für zwei Personen(Kochgerät Küche, Durchlauferhitzer Bad), da ich hier einmal mit einem Zähler &#8222;unterwegs&#8220; war, weiß ich, dass über ein Drittel des o.a. Stromverbrauchs auf die Warmwasserbereitung entfällt.</p>
<p>Inzwischen sogar mehr als das, da einige kostenträchtige Geräte ersetzt wurden&#8230; (leider kann ich den auf Warmwasser entfallenden Stromverbrauch nicht direkt messen, da der Durchlauferhitzer naturgemäß nicht über eine Steckdose angeschlossen ist und sich kein Prüfgerät dazwischenschalten lässt); allerdings gibt es Richtwerte, welche die Energieversorger als &#8222;üblich&#8220; ansehen&#8230; dann wird man &#8211; damit argumentierend, eben einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 stellen und hoffen, dass die darüber Entscheidenden ein Einsehen haben.</p>
<p>Letzten Endes bleibt das Fazit, dass die Ungenauigkeiten der &#8222;Regelsatzeinteilung zu Lasten der Betroffenen und (!) der Sachbearbeiter gehen&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: welfareandeconomics</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-122</link>
		<dc:creator>welfareandeconomics</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 04:20:10 +0000</pubDate>
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		<description>Grundsätzlich ist es unerheblich, womit das Warmwasser erzeugt wird - erst Recht nach dem Urteil. Denn lt. BSG darf nicht mehr als der RS-Anteil gekürzt werden. Allerdings ist bei Strom zu beachten, dass auch der Haushaltsstrom (nicht der Heizstrom) im RS enthalten ist und deshalb ebenfalls rausgerechnet werden muss (über die entsprechende Höhe kann man sich ebenfalls trefflich streiten).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich ist es unerheblich, womit das Warmwasser erzeugt wird &#8211; erst Recht nach dem Urteil. Denn lt. BSG darf nicht mehr als der RS-Anteil gekürzt werden. Allerdings ist bei Strom zu beachten, dass auch der Haushaltsstrom (nicht der Heizstrom) im RS enthalten ist und deshalb ebenfalls rausgerechnet werden muss (über die entsprechende Höhe kann man sich ebenfalls trefflich streiten).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nefertari1968</title>
		<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/#comment-121</link>
		<dc:creator>nefertari1968</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Jun 2008 21:35:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://welfareandeconomics.wordpress.com/?p=79#comment-121</guid>
		<description>Zitat: &quot;Ob die neuen Regeln nun für den Einzelnen Leistungsbezieher günstiger sind, hängt von den Kostellationen im Einzelfall ab.&quot; - Zitat Ende...

Wie wird der Warmwasseranteil eigentlich bei &lt;b&gt;Warmwassererzeugung über Strom&lt;/b&gt; berechnet werden (können/müssen?), um eine &quot;Gleichbehandlung&quot; annähernd darzustellen?

So würde ich mich jedenfalls freuen, wenn mir lediglich 11,52 Euro für Warmwasser mindernd angerechnet würden (vor allem rückwirkend...); da dürfte es vielen anderen Betroffenen ähnlich gehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8222;Ob die neuen Regeln nun für den Einzelnen Leistungsbezieher günstiger sind, hängt von den Kostellationen im Einzelfall ab.&#8220; &#8211; Zitat Ende&#8230;</p>
<p>Wie wird der Warmwasseranteil eigentlich bei <b>Warmwassererzeugung über Strom</b> berechnet werden (können/müssen?), um eine &#8222;Gleichbehandlung&#8220; annähernd darzustellen?</p>
<p>So würde ich mich jedenfalls freuen, wenn mir lediglich 11,52 Euro für Warmwasser mindernd angerechnet würden (vor allem rückwirkend&#8230;); da dürfte es vielen anderen Betroffenen ähnlich gehen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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