Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einkommenseinsatz in stationären Einrichtungen gemäß § 92a SGB XII gibt es mittlerweile bundesweit stark divergierende Richtlinien von überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgern, Verbänden sowie der Literatur.
Der Deutsche Verein hat Ende letzten Jahres seine Auffassung in den “Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe” veröffentlicht (DV 32/07 sowie weitere Erläuterung in der NDV 2/2008, S. 59).
Mitarbeiter des Landkreises Ludwigslust haben einen Berechnungsbogen als xls-Datei entwickelt, mit der der Einkommenseinsatz nach diesen Vorgaben berechnet werden kann. Ich habe bei der Entwicklung ein wenig assistiert und möchte in Abstimmung mit den Kollegen vom Landkreis Ludwigslust den Berechnungsbogen hier zur Verwendung, vor allem aber auch zur kollegialen Diskussion, einstellen.
Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wenn Sie in dem Bogen Unrichtigkeiten finden oder die Modalitäten der empfehlungen anders auffassen. Sie können mir eine Mail schicken (siehe Impressum) oder hier die Kommentarfunktion nutzen.
Im Herbst diesen Jahres wird in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) ein Artikel zur Problematik der divergierenden Richtlinien in diesem Bereich erscheinen, der sich auch mit weiteren Fragestellungen des Themenkomplexes beschäftigen wird.
Hier nun also der Berechnungsbogen zur Ansicht als pdf:
Leider kann hier keine *.xls-Datei eingestellt werden. Die Originaldatei kann aber per Mail angefordert werden. Ich sende sie gerne zu. Mittlerweile habe ich aber noch eine Alternative gefunden:
Sie müssen diese Datei auf Ihren Rechner downloaden und dann vor dem ersten Öffnen die Endung ‘pdf’ durch ‘xls’ ersetzen (durch Umbenennen). Dann kann die Datei im Excel geöffnet werden.
P.S.: Eigentlich bin ich kein Freund von maschinellen Berechnungsbögen. Sie entsprechen nicht den Anforderungen an einen rechtmäßigen Bescheid, weil kein Ermessen ausgeübt werden kann und viele unbestimmte Rechtsbegriffe nicht erklärt werden. Ein Berechnungsbogen kann daher nur eine Arbeitshilfe sein, um die – weiterhin notwendige – Begründung der Entscheidung in einem Verwaltungsakt zu erleichtern.
P.P.S.: Wenn Sie sich als Privatperson für das Thema interessieren, weil Sie selbst oder Ihre Angehörigen, Betreuten oder Bekannten Sozialhilfe in einer Einrichtung benötigen, beachten Sie bitte, dass der Berechnungsbogen nur EINE von mehreren in Deutschland angewandten Methoden darstellt, die den zu fordernden Einkommenseinsatz ermitteln. Diese divergierenden Methoden können je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mal zu Ihren Gunsten, mal zu Ihren Ungunsten von dem Ergebnis der Datei abweichen. Außerdem ist die verwandte Methode nicht rechtsverbindlich für die Sozialämter vorgeschrieben.