Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

Edit: Warmwasseranteil im Regelsatz – Urteil des BSG vom 28.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)

Geschrieben von welfareandeconomics - Mittwoch, 17. September 2008

Ich hatte mich hier

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/

zum o.a. Urteil geäußert und erstmalig die Werte aus dem Urteil für die Zeit ab 01.07.2008 fortgerechnet.

Mittlerweile ist sich die Fachwelt darüber einig, dass sich das BSG vertan und die falsche EVS den Berechnungen zu Grunde gelegt hat. Das Bundesarbeitsministerium hat die Länder gebeten, dies richtig zu stellen. In der Zeitschrift für das Fürsorgewesen 7/2008 sit des Weiteren eine aktuelle Aufschlüsselung aller im Regelsatz enthaltenen Positionen zu finden. Schlussendlich dürften nun folgende Sätze als Warmwasserbereinigung vom Regelsatz abzuziehen sein:

Regelsatz 351 € (100%): 6,63 €

Regelsatz 316 € (90%): 5,97 €

Regelsatz 281 € (80%): 5,31 €

Regelsatz 211 € (60%): 3,98 €

Noch eine Alternative: Der Deutsche Verein hat errechnet, der Abzugsbetrag belaufe sich auf 1,8905% des jeweils maßgeblichen Regelsatzes – das ergibt noch einmal – je nach Rundung – abweichende Beträge.

Für Haushaltsenergie insgesamt sind im Regelsatz derzeit rechnerisch 22,11 € enthalten. Dieser Betrag muss abgezogen werden, wenn der Haushalt mit Strom heizt und daher die vollständigen Energiekosten übernommen werden.

5 Antworten zu “Edit: Warmwasseranteil im Regelsatz – Urteil des BSG vom 28.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)”

  1. hanes1 sagte

    Danke für den Beitrag! Meine Situation: Ich habe jetzt im jüngsten Bewilligungsbescheid 6,33 Abzug bei 100% (351,–) Regelsatz. Allerdings wurden mir bei den nachzuzahlenden Betriebskosten für das vergangene Jahr kein Euro für das Warmwasser übernommen und ich soll den Gesamtverbrauch in Höhe von 281,– Warmwasser alleine tragen? Das bedeutet, dass ich 31,– Euro Strom selbst zahle und (281,00:12) 23,42 Euro Warmwasser? Gerechnet heißt das: 351,- minus 54,42 Strom/WW bleiben 296,58 RL??? Ist das so vom Gesetzgeber gemeint und ist das richtig?

    Für Antworten wäre ich dankbar …

    Hanes

  2. hajo63 sagte

    Es kann doch nicht sein, dass eine Behörde, hier Bundesarbeitsministerium, eine Entscheidung des BSG
    abändert, Das Urteil des BSG ist bindend, auch wenn da was falsch
    berechnet worden ist, Nur das BSG kann seine Entscheidung z. B.
    durch eine Pressemitteilung (die bis heute nicht vorliegt)
    korrigieren.
    Und was heißt hier: falsche (welche) EVS?
    Bei z. B 316,– RS Wwb alt 5,60 und neu 5,69 €

    Ich bitte um Klärung

    hajo63

  3. welfareandeconomics sagte

    Hier die erbetene Klärung:

    Das Urteil ist – wie jedes andere Urteil auch – eine Einzelfallentscheidung. Streng genommen hat es also nur Auswirkungen auf den einen einzigen Fall gehabt, der dort entschieden wurde. Nicht einmal das BSG selbst kann diese Entscheidung nach Urteilsverkündung ändern, schon gar nicht durch eine Pressemitteilung.

    Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, muss natürlich – wieder streng juristisch gesehen – niemand dieses Urteil auf andere Fälle anwenden. Da man sich mittlerweile einig ist, dass es inhaltlich im Ergebnis falsch, der aufgezeigte Weg darin aber richtig ist, gehen die Praxis und bspw. auch das Ministerium einen eigenen Weg. Sie nehmen das aus dem urteil, was brauchbar ist und sind nicht gezwungen, die Fehler mit zu übernehmen. Jedem Betroffenen ist es unbenommen, dagegen wieder Klage zu erheben und zu versuchen, erneut mit seinem fall ans BSG zu kommen. Das dürfte jedoch mehr als aussichtslos sein, wenn man nur darauf bestehen möchte, dass ein Rechenfehler in Zukunft fortgeschrieben werden soll, weil das um 30 Cent günstiger ist.

  4. hajo63 sagte

    Hallo,
    vielen Dank für die Erklärung, die einleuchtend sein kann aber
    nicht muss. Das BAM ist zuständig für die Regelleistung (in der
    ja aufgeschlüsselt von Warmwasserkosten nicht die Rede ist und die ja auch garnicht genau oder annähernd ermittelt werden können.Es sind halt aus der Not erdachte und errechnete Werte, die einer genauen Überprüfung nicht standhalten können.)
    Das Land bzw. die Komune ist zuständig für die KDU und jeder bedient sich so, wie er es für sich richtig erachtet.
    Wenn das BSG die EVS aus 1998 zugrunde legt sollte man doch durch Fortschreibung in etwa zu dem gleichen Ergebnis kommen, als würde die EVS aus 2003 genommen, oder?.
    Ich habe vor 30 Wochen Widerspruch bei der Komune eingelegt wegen
    des pauschalen Abzugs von 18 %, Nach einer Untätigkeitsbeschwerde
    wurde meinem Widerspruch jetzt voll entsprochen und dennoch machen die wieder was die wollen
    und rechnen rückwirkend für 1 Jahr 1 x 5,90 und 11 x 5,97 für 2 Personen ab.
    Ich würde gern mal in die EVS 2003 Einsicht nehmen, aber wo?
    Bin durch Recherchen noch zu keinem Ergebnis gekommen. In der Zeitschrift Fürsorgewesen ist im Internet nichts zu erfahren.
    Wo bekomme ich Einsicht in die aktuellen Werte und Berechnungsmethoden der Wwb bis 30.6. und ab 1.7.2008? Ich bin da noch nicht pfündig geworden.
    Im übrigen ist die Komune mit keinem Wort darauf eingegangen, dass ich nach § 44 SGB X eine Überprüfung aller bisher ergangenen
    Bescheide seit Antragstellung ALG II beantragt habe. Warum auch, müssen die doch erhebliche Beträge nachzahlen. Ich habe jetzt nochmals dagegen Widerspruch eingelegt.

    Dieses alles mal so dargelegt.
    Für eine Antwort im voraus vielen Dank.

    MFG hajo63

  5. welfareandeconomics sagte

    Was soll ich noch dazu sagen? Die “richtigen” Werte können Sie hier nachlesen (eben immer 1,8905% vom Regelsatz, da braucht man dann nicht mehr zu streiten, wenn sich der Regelsatz erhöhen sollte).

    Wenn Sie nach dieser Berechnung noch was zu erwarten haben, war Ihr Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X richtig – beachten Sie aber die Vorschriften des § 41 SGB II in Verbindung mit § 330 Abs. 1 SGB III, fall es bei Ihnen um Alg II gehen sollte.

    Die ZfF bekommen Sie, wenn Sie nett bei der Kommune fragen, ansonsten bei der nächsten Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder als Einzelheft direkt beim Verlag.

    da ich hier allerdings kein Betroffenen-Forum betreibe, können Sie sich auch an Tacheles oder sozialhilfe24 oder ein anderes Forum wenden. Da hat sicher auch jemand die EVS bereits auf dem Rechner.

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