Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

Archiv für die Kategorie ‘Hartz-IV’

Skript Seminar Rechtsprechung SGB XII

Geschrieben von welfareandeconomics - Montag, 27. Juli 2009

In diesem Jahr (wie in den Vorjahren auch) habe ich einige Male ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung nach dem SGB XII gehalten. Da ich das Seminar in diesem Jahr nicht mehr halten werde, stelle ich die Unterlagen hier online zur Verfügung.

Das Seminar fasst die derzeit aktuelle zweit- und drittinstanzliche Rechtsprechung zu aktuellen Fragen des Sozialhilsrechts zusammen. Es ist nach Paragrafen sortiert und bildet natürlich nur Schwerpunkte ab. Die Urteile sind stichwortartig zusammengefasst. Alle Urteile sind so benannt, dass sie über www.sozialgerichtsbarkeit.de öffentlich und kostenfrei recherchiert werden können.

Rechtsstand der Unterlagen ist Mai 2009. Schwerpunkte sind

  • die aktuelle Rechtsprechung des BSG
  • Kosten der Unterkunft
  • Fragen des Einsatzes von Einkommen und Vermögen
  • Aufhebung von Verwaltungsakten und Erstattung zu Unrecht erhaltener Leistungen

Nicht alle Urteile sind ausdrücklich zum SGB XII ergangen. Wenn sie sich auf das SGB II beziehen (erkennbar an dem Aktenzeichen mit “AS”), dann sind sie jedoch inhaltlich auch auf den Rechtskreis des SGB XII anwendbar bzw. es ergeben sich Schnittstellen.

Hier das Dokument

Skript zum Seminar Rechtsprechung SGB XII 05-2009

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

Quiz zum Sozialrecht in der DVP

Geschrieben von welfareandeconomics - Freitag, 19. Juni 2009

Im der Juni-Ausgabe der Deutschen Verwaltungspraxis (DVP) findet sich ein Quiz zum Sozialrecht. Das Quiz habe ich an der Fachhochschule für eine Vertiefungs- und Wiederholungseinheit zum SGB II und XII entwickelt. Es ist vom Schweregrad her recht anspruchsvoll und die 40 Fragen brauchen etwas Zeit. Bis zum Erscheinen der Lösungen im August-Heft können die Lösungen mit dem Bogen im Heft an die Redaktion eingesandt werden. Richtige Lösungen werden prämiert.

Das Quiz liegt auch als PowerPoint-Präsentation vor. Dozenten, die es verwenden möchten, können die fertige Präsentation mit einer kurzen Anleitung gegen einen kleinen Kostenbeitrag (20 €) von mir erhalten. Es ist so aufgebaut, dass zwei Studentengruppen gegeneinander antreten und bringt etwas Abwechslung in die sonst manchmal trockene Materie, gerade, wenn Gelerntes wiederholt und vertieft werden soll.

Hier noch der Link zum Artikel in der Zeitschrift:

DVP 6/2009: Quiz zum Sozialrecht

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

Unterlagen zum Sozialrecht für Ausbildung und Studium zum Download

Geschrieben von welfareandeconomics - Donnerstag, 18. Juni 2009

Hier war ja nun längere Zeit “Funkstille”. Das lag daran, dass sich meine berufliche Perspektive ein wenig verschoben hat. Seit April dieses Jahres bin ich nun ganz überwiegend als Berater für die Firma con_sens GmbH (Link in der Linkliste links), Hamburg, tätig. Wir beraten öffentliche Einrichtungen und soziale Organisationen in den Bereichen der Sozial-, Jugend- und Eingliederungshilfe sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auf der Homepage finden Sie umfangreiche Berichte über das Benchmarking diverser bundesweiter Vergleichsringe.

Infolgedessen verfolge ich derzeit meine Lehrtätigkeit im Sozialrecht weniger intensiv. Ich stelle daher hier einige meiner Lehrmaterialien zur Verfügung. Vielleicht ist dem einen oder anderen Studierenden oder Auszubildenden damit ein weinig weiter geholfen.

Dozenten können die Materialien auch verwenden – korrekte Quellenangabe dürfte selbstverständlich sein.

Bitte beachten Sie, dass der Rechtsstand aller Skripte der Dezember 2008 bzw. Januar 2009 ist. Die Inhalte werden in diesen Unterlagen hier von mir nicht aktualisiert, eventuelle Rechtsänderungen müssen daher vom Leser selbst beachtet werden, wobei derzeit außer den Regelsatzänderungen in den umfassten Themenkreisen nichts Wesentliches neu ist.

Hier nun zunächst ein Gesamtskript aus der Fachanwaltsfortbildung zum Sozialrecht:

Skript Sozialrecht gesamt

Untenstehend dann einige der Arbeitshilfen und Skripte aus den Vorlesungen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW:

Lösungsschemata HzL_GSA

Hilfe zur Pflege

Eingliederungshilfe

Skript S3.2 (Zuständigkeit und Verfahren)

Skript S3.2 (Verpflichtungen Anderer)

Viel Erfolg mit den Materialien!

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

Die Sendung vom 22.01.2009 als Podcast

Geschrieben von welfareandeconomics - Sonntag, 25. Januar 2009

Hier finden Sie nun die Sendung vom letzten Donnerstag als Datei zum Nachhören. 

Funkhausgespräche Hartz-IV vom 22.01.2009

Für mich war das Ergebnis der Diskussion einerseits, dass der reine Geldbetrag wohl doch nicht das überwiegende Problem ist, wobei die teilnehmende Betroffene sicher auch nicht repräsentativ für die Masse der Alg II-Empfänger war. Die schlichte Forderung von Tacheles nach 500 € im Monat als Regelsatz ist aber auch keine Alternative, wie sicher klar geworden ist. 

Ich würde das Thema gerne auch unter meinem Vorschlag der Wahlmöglichkeit weiter verfolgen, warten wir ab, ob er irgendwo aufgegriffen wird.

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

WDR5 – Funkhausgespräche am 22.01.

Geschrieben von welfareandeconomics - Montag, 12. Januar 2009

Im Moment ist leider extrem wenig Zeit, hier neben zahlreichen anderen Projekten und Aufträgen regelmäßig zu schreiben. Das wird sich sicher in absehbarer Zeit etwas entspannen. 

Bis dahin für heute nur noch einmal ein Hinweis auf eine weitere Radiosendung:

WDR5 Funkhausgespräche 22.01.2009

Wir werden noch einmal über die Höhe und das Leben mit dem Alg II-Regelsatz diskutieren. Mit Frank Jäger von Tacheles und Gisela Steins als Autorin der Bedürftigkeitsstudie wird das sicher eine spannende Diskussion mit vielleicht nicht ganz plnabarem Verlauf.

Vielleicht ergeben sich heute im Laufe des Tages durch das Konjunkturpaket ja auch noch weitere Aspekte, wie beispielsweise die Erhöhung des Kinderregelsatzes, was wohl relativ ausgemachte Sache sein dürfte.

Die Veranstaltung ist diesmal öffentlich. Die Sendung beginnt um 20:05.

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

Bericht vom 2. Deutschen Sozialgerichtstag

Geschrieben von welfareandeconomics - Freitag, 5. Dezember 2008

Am 4. und 5. Dezember fand in Potsdam der 2. Deutschen Sozialgerichtstag statt. Hier ein Bericht über die Aspekte des Kongresses, die die Sozialhilfe betreffen: 

 

Nach der – etwas langatmigen, aber wohl obligaten – Eröffnung durch diverse Grußworte, u.a. von Frau Paulat, Vorsitzende des Sozialgerichtstages e.V., Herrn Staatssekretär im BMAS Schele, Herrn Masuch, Präsident des BSG und dem Festvortrag von Frau Ross-Luttmann , Sozialministerin von Niedersachsen, teilte sich das Auditorium zur Weiterarbeit in den Kommisionen auf.

 

In der SGB II / XII-Kommission referierten zunächst Frau Knickrehm und Herr Voelzke, beide Richter am BSG, zu Fragen der Kosten der Unterkunft in Verbindung mit § 22 SGB II. Kernpunkte waren

1.)  der Begriff der angemessenen Kosten der Unterkunft, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung dem Adjektiv der Angemessenheit gewidmet war,

2.)  die Ermittlung der angemessenen Kosten der Heizung und der übrigen „kalten“ Nebenkosten,

3.)  Fragen der Warmwasserbereitung und weiterer Energiekosten im Regelsatz sowie

4.)  das „Kostensenkungsmanagement“ – also die Senkung von unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung auf das angemessene Maß.

 

Zu jedem der Punkte wurde der Stand der Rechtsprechung durch das BSG dargestellt und aus Sicht der BSG-Richter offene Fragen angesprochen. Aus der Vielzahl der dabei gefallenen Anmerkungen möchte ich nur drei hervorheben, die aus Sicht der Praktiker höchst diskussionswürdig sind:

-       Das BSG-Urteil vom 18.06.2008 zu den Tilgungsleistungen bei Eigentumswohnungen (Az. B 14/11b AS 67/06 R) wird offenbar für nahezu allgemein gültig angesehen. So jedenfalls konnte man die diesbezüglichen Äußerungen von Prof. Voelzke verstehen, wenn auch Frau Knickrehm anschließend noch hervorzuheben meinte, sie könne dazu noch etwas sagen, unterlasse dies jedoch aus Zeitgründen. Wer als Praktiker dieses Urteil kennt, wird zu Recht mit Schaudern darin gelesen haben, dass die Übernahme von Tilgungsraten (die ja dem Vermögensaufbau dienen) zum Bedarfsumfang im SGB II gehören sollen. Bislang wird dieses Urteil als Einzelfallentscheidung gewertet und nicht flächendeckend angewandt, bis das BSG seine Meinung diesbezüglich durch weitere Rechtsprechung festigt. Es stellt jedenfalls einen enormen Bruch mit einem wesentlichen Aspekt bisheriger Existenzsicherungsleistungen dar, nämlich einer Notlage abzuhelfen und nicht Vermögen anzusparen.

-       Es ist aus Sicht des BSG prüfenswert, ob unangemessene Kosten der Heizung auch zur Kostensenkungsaufforderung durch den Leistungsträger berechtigen. Normativ findet man jedenfalls einen Unterschied in den ersten drei Sätzen des § 22 Absatz 1 SGB II. Während in den ersten beiden Sätzen jeweils gleichzeitig von Kosten der Unterkunft und Heizung gesprochen wird, fehlen die Heizkosten im dritten Satz. Fraglich ist, was die dahinter stehende Intention des Gesetzgebers gewesen sein soll. Während die Richter des BSG für einen analoge Anwendung der Vorschrift auch auf die Kosten der Heizung plädierten (dies auch unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung, die jeweils mit dem Begriff der „Kosten der Unterkunft“ alle diesbezüglichen Kosten meint), sprach sich der Vertreter des BMAS für eine differenzierte Auslegung aus, mithin der Nichtanwendbarkeit.

-       Das BSG sieht es offenbar immer noch als klärungsbedürftig an, wie der Warmwasseranteil im Regelsatz zu ermitteln ist. Zu dem betreffenden Urteil des BSG habe ich hier ja weiter unten bereits ausführlich Stellung genommen. Nun sei es aber immer noch zu fragen, ob dem BMAS – und damit wohl allen Praktikern derzeit – darin zu folgen ist, dass der Anteil jeweils aufgrund einer veränderten EVS (zuletzt jetzt 2003) neu zu ermitteln ist, oder ob nicht gerade die für die ursprüngliche Bildung des Regelsatzes (seinerzeit die von 1998 ) maßgeblichen Beträge entsprechend der Vorschrift des § 20 Absatz 4 SGB II fortzuschreiben sei. Dies hatte das BSG in seinem Urteil getan, das BMAS hatte darin einen Fehler erkannt und den anderen Weg verfügt, was im Ergebnis für die Leistungsbezieher ungünstiger ist. (Kleiner Seitenhieb: Man sieht daran, dass meine hier ursprünglich errechneten Bereinigungsbeträge – siehe unten – sehr wohl ihre Berechtigung hatten und möglicherweise sich sogar als „richtig“ herausstellen werden – ich will mich aber nicht mit fremden Federn schmücken, denn meinen Ausführungen fehlte ja eine derartige Begründung…)

 

Was nun die Diskussion am Nachmittag in der Kommission wirklich in Schwung brachte, waren vier Vorschläge von Knickrehm/Voelzke, die dem Plenum zur Abstimmung bzw. Diskussion gestellt werden sollten und in denen Forderungen nach gesetzgeberischer Weiterentwicklung formuliert wurden. Vorab, keiner der Vorschläge wurde angenommen, nur einer wurde tatsächlich abgestimmt.

 

  1. Aufforderung des Verordnungsgebers, von der Ermächtigung des § 27 Nr. 1 SGB II Gebrauch zu machen und eine Verordnung zu erlassen, die die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft regelt.
  2. Ausweitung der Produkttheorie auf eine „Bruttowarmmiete“, will sagen: es sollten nur die Gesamtkosten der Wohnung der Angemessenheitsprüfung unterzogen werden, nicht aber die drei Einzelbestandteile (Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten) getrennt voneinander.
  3. Die Gewährung eines Zuschusses (durch Ausweitung des § 23 Absatz 3 SGB II) für die Anschaffung ernergieeffizienter Elektrogroßgeräte; konkret beispielsweise einen Kühlschrank der Klasse A++ – genannt wurde der Vorschlag: „flankierende energiepolitische Maßnahmen“
  4. Die Einführung eines finanziellen Anreizes dafür, dass Leistungsberechtigte eigeninitiativ sich bemühen, die (ob nur die unangemessenen oder auch die angemessenen blieb leider offen) Kosten der Unterkunft zu senken.

 

Gerade die letzten beiden Punkte fordern zur Gegenrede geradezu heraus.

 

zu 3.)

Hier werden ernergiepolitische Ziele mit Mitteln des Fürsorgerechts verfolgt. Man muss sich in diesem Fall fragen lassen, welche Anknüpfungspunkte es geben soll, gerade die Energiepolitik als Spielfeld der Sozialgesetzgebung zu machen, hingegen alle anderen Politikbereiche auszunehmen. Was spricht dagegen, auch zum Einkauf von Bio- oder Öko-Lebensmitteln Anreize zu setzen. Was spricht dann noch gegen eine Förderung der Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Hybridantrieb, die in der Regel nicht mit dem derzeit genannten Betrag von 7.500 € zu erwerben sind. Dann müsste es aber auch gefordert werden, nicht mehr auf billige Kleidung aus Fernost angewiesen zu sein, deren Herstellungsbedingungen nicht immer klar den europäischen Arbeitsvorschriften entsprechen dürften. Man sieht: Die Liste wird endlos und damit wird klar, dass derartige Fragen im Sozialhilferecht nichts zu suchen haben.

 

zu 4.)

Das System de SGB II und auch des SGB I (und andere Sozialgesetze, vielleicht sogar die Gesetzgebung insgesamt) geht von der Grundannahme aus, dass man sich gesetzeskonform verhält. Verstößt man dagegen, wird dieses Verhalten sanktioniert, es wird aber gerade nicht gesetzeskonformes Verhalten belohnt. Wieder muss man sich die Frage gefallen lassen, warum gerade an dieser hier genannten Stelle, eine Belohnung dafür gegeben werden soll, den Maßstäben des Gesetzes zu entsprechen. Dann kann man auch eine Belohnung für die rechtzeitige Vorlage von Kontoauszügen oder anderen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB I einführen, müsste im Gegenzug aber auch die Sanktion des § 66 SGB I beseitigen. Man stelle sich die Übertragung dieses Gedankens auf das Steuerrecht oder gar das Strafrecht vor …. Die Sanktion beim Wohnen in einer unangemessenen Unterkunft erfolgt nicht nach § 31 SGB II, sondern liegt darin, dass die Kostendifferenz vom Leistungsberechtigten getragen werden muss, was nur konsequent ist. Einen überlegenswerten Vorschlag gab es dann aber doch in diesem Kontext: Jemand aus dem Plenum schlug vor, den Anreiz nur dann zu gewähren, wenn Kosten, die bereits angemessen sind, noch weiter gesenkt werden. Dem wäre beizupflichten, denn in diesen Fällen würde ein Leistungsberechtigter etwas tun, wozu er nicht verpflichtet ist und beide Seiten davon profitieren.

 

Am zweiten Tag wurden die Ergebnisse der einzelnen Kommissionen dem großen Auditorium vorgestellt und es folgte noch eine sehr interessante und gut besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Armutsrisiko für Jugend und Alter“. Aus diesen beiden Tagesordnungspunkten des zweiten Tages auch nur wenige Stichworte:

-       Die Kommission zur Pflegeversicherung hatte sich intensiv mit einer Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs befasst. Avisiert wird eine neue Klassifizierung, bei der auch kognitive Einschränkungen gewertet werden. Es sollen 6 Kriterien eingeführt, die jeweils mit unterschiedlichen Gewichten belegt werden. Diese sechs Kriterien sollen die bisherige Definition anhand von Minutenwerten ersetzen. Nach Bewertung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einstufung in einer von vier Pflegestufen, die auch mit neuen Begriffen belegt werden sollen.

-       Interessant war ferner zu hören, dass nach Wahrnehmung der Kommissionsmitglieder die Kommunen sich zunehmend ihrer Verantwortung bei der „pflegerischen Daseinsvorsorge“ im Kontext der Diskussion um die Errichtung von Pflegestützpunkten entziehen. Meiner persönliche Wahrnehmung entspricht dies bislang eben gerade nicht, mir mag aber da der Überblick fehlen.

 

-       Außerordentlich aufschlussreich war dann noch in der Podiumsdiskussion die Feststellung, dass die Stimmen lauter werden, die ein Zurück in der Sozialhilfe zum ‚alten’ System der einzelfallbezogenen Leistungen forderten. Es sei immer häufiger festzustellen, dass sich Leistungsbezieher bei einmaligen Bedarfen an die Jobcenter wenden und ein Verweis auf den Ansparbetrag nutzlos ist, weil dieser verkonsumiert wurde. Damit erscheint das System der Eigenverantwortung in Verbindung mit der Pauschalierung der Leistungen gescheitert. Nicht nur vom Podium sondern auch aus dem Plenum der anwesenden Richterinnen und Richter gingen zahlreiche Stimmen in diese Richtung.

Ich selbst möchte dazu – zunächst einmal an dieser Stelle hier – einen Vorschlag einbringen, der sich aus Zeitgründen leider in der Veranstaltung nicht mehr formulieren ließ:

Was wäre von der legislativen Installation eines einmaligen Wahlrechts bei Antragstellung zu halten, bei der der Antragsteller zwischen einer leicht aufgestockten Pauschalleistung, bei der dann während des Leistungsbezugs einmalige Leistungen ausgeschlossen sind, oder alternativ einer abgesenkten Regelleistung mit dem Anspruch auf ergänzenden Leistungen auf Antrag mit Bedürftigkeits- und Verwendungsnachweis wählen kann? Die Lösung würde allen Anspruchsgruppen gerecht werden, denn die verantwortlich Handelnden, die dazu auch kognitiv und selbstdisziplinarisch in der Lage sind, könnten selbst über ihr Budget verfügen und damit disponieren, die anderen könnten mit Unterstützung Ihrer Persönlichen Ansprechpartner die einzelbedarfsbezogenen Leistungen wählen, verbunden dann natürlich mit allen Offenlegungs- und Nachweispflichten.

 

Über eine Diskussion dieses Vorschlags hier würde ich mich sehr freuen. 

Veröffentlicht in Hartz-IV, Politik, sozialhilfe | Kommentar schreiben »

Podcast der Radiosendung von heute

Geschrieben von welfareandeconomics - Mittwoch, 19. November 2008

Unter dem folgenden Link ist nun die Radiosendung von heute aus Herford zum Nachhören zu finden:

Link zur Radiosendung (Deutschlandfunk)

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Getaggt mit: , , | Kommentar schreiben »

Sendung im Deutschlandfunk zur Regelsatzhöhe bei Hartz-IV

Geschrieben von welfareandeconomics - Samstag, 1. November 2008

Am 19.11.2008 wird im Deutschlandfunk eine Livesendung zur Frage gesendet: “Kann man von Hartz-IV leben?” Ich bin eingeladen worden, an der Diskussion teilzunehmen. Daneben werden Prof. Thießen von der TU Chemnitz teilnehmen, der vor einiger Zeit die umstrittene Studie zur Bedarfsdeckung des Regelsatzes veröffentlicht hat, sowie Frau Prof. Steins, deren Studie zum Zufriedenheits- bzw. Mangelempfinden einkommensschwacher Personen in der Studie von Prof. Thießen zitiert wird. 

Auch Hartz-IV-Betroffene werden an der Sendung teilnehmen. Die Sendung wird morgens von 10:10 Uhr bis 11:30 Uhr live aus den Räumen des Sozialberatungsdienstes in Herford übertragen.

Veröffentlicht in Hartz-IV, Politik, sozialhilfe | Getaggt mit: , , , , | Kommentar schreiben »

Edit: Warmwasseranteil im Regelsatz – Urteil des BSG vom 28.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)

Geschrieben von welfareandeconomics - Mittwoch, 17. September 2008

Ich hatte mich hier

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/06/02/warmwasseranteil-im-regelsatz-urteil-des-bsg-vom-28022008-b-1411b-as-1507-r/

zum o.a. Urteil geäußert und erstmalig die Werte aus dem Urteil für die Zeit ab 01.07.2008 fortgerechnet.

Mittlerweile ist sich die Fachwelt darüber einig, dass sich das BSG vertan und die falsche EVS den Berechnungen zu Grunde gelegt hat. Das Bundesarbeitsministerium hat die Länder gebeten, dies richtig zu stellen. In der Zeitschrift für das Fürsorgewesen 7/2008 sit des Weiteren eine aktuelle Aufschlüsselung aller im Regelsatz enthaltenen Positionen zu finden. Schlussendlich dürften nun folgende Sätze als Warmwasserbereinigung vom Regelsatz abzuziehen sein:

Regelsatz 351 € (100%): 6,63 €

Regelsatz 316 € (90%): 5,97 €

Regelsatz 281 € (80%): 5,31 €

Regelsatz 211 € (60%): 3,98 €

Noch eine Alternative: Der Deutsche Verein hat errechnet, der Abzugsbetrag belaufe sich auf 1,8905% des jeweils maßgeblichen Regelsatzes – das ergibt noch einmal – je nach Rundung – abweichende Beträge.

Für Haushaltsenergie insgesamt sind im Regelsatz derzeit rechnerisch 22,11 € enthalten. Dieser Betrag muss abgezogen werden, wenn der Haushalt mit Strom heizt und daher die vollständigen Energiekosten übernommen werden.

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Getaggt mit: , , | 5 Kommentare »

Eindrücke vom Workshop SGB XII des Sozialgerichtstages am 10.09.2008 in Kassel

Geschrieben von welfareandeconomics - Donnerstag, 11. September 2008

Am 10.09.2008 veranstaltete der Sozialgerichtstag in Kassel einen Workshop zum SGB XII, der ausdrücklich allen Interessierten offen stand. Ich habe teilgenommen und fand es außerordentlich positiv, dass die Sozialrichter die Praktiker an ihren Diskussionen teilhaben lassen. Hier ein kurzer Bericht:

Ca. 60 Teilnehmende waren anwesend, darunter die Richter des 8. Senats des BSG und die viele der bekannten Kommentatoren. Die Tagesordnung sah zunächst Vorträge mit anschließenden Diskussionen vor, sowie ein offenes Forum am Ende der Tagung, dass dann allerdings aus Zeitgründen relativ kurz ausfallen musste.

Frau Paulat (Präsientin Sozialgerichtstag), Prof. Dr. Wahrendorf (Moderation), Prof. Dr. Hänlein (Uni Kassel) und Herr Masuch (Präsident des BSG) führten in die Tagung ein. Masuch hob besonders die Bedeutung der Eingliederungshilfe als kostenintensivsten und daher mittlerweile wichtigsten Bestandteil der originären Sozialhilfe nach dem SGB XII hervor. Ferner betonte er die Wichtigkeit schnellererer Entscheidungen durch die Sozialgerichte; “nur schnelles Recht ist gutes Recht”.

Prof. Dr. Rixen (Uni Kassel) machte den Anfang der Vorträge mit einem sehr informativen und anspruchsvollen Vortrag zum Systemvergleich zwischen SGB II, XII und AsylbLG. Interessant war vor allem die Akzentuierung, die er dem Würdigkeitsbegriff als konstitutives Merkmal eines Leistungsanspruchs gab. Das dürfte ein Aspekt der Betrachtung sein, der bislang wenig Erwähnung in der Literatur gefunden hat. Systematisch leitete er eine “dosierte”, rationalisierte Solidarität, die auch Abstufungen zwischen unterschiedlichen Personengruppen erlaube, aus den Art. 1 und 3 GG ab. Weitere Aspekte der Ausführungen waren der nationalstaatliche Bezug von Fürsorgeleistungen, die unterschiedliche Ausformulierung der Arbeitsmarktintegration sowie Fragen der Bedürftigkeit, hier insbesondere unter Berücksichtigung des Konstrukts der Bedarfgemeinschaft im SGB II.

Dr. Stefan Roller (Präsidium des Deutschen Richterbundes) erörterte Überlegungen zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Studie zur Arbeit der Sozialgerichte im Vergleich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Gerd Wenzel (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Kommentator Fichtner/Wenzel) erläuterte umfassend die Entgeltfindung im Rahmen von Vereinbarungen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit den Sozialhilfeträgern nach §§ 75 ff. SGB XII. Erneut wurde betont, dass die Eingliederungshilfe mit ca. 12 Mrd. Euro p.A. die kostenaufwändigste Hilfeart des SGB XII sei und daher der Vereinbarungsgestaltung besondere Bedeutung zukomme. Aus dem Selbstkostenprinzip der Vergangenheit resultierten heute vorgefundene Unterschiede in den Kosten der Einrichtungen, auch wenn das SGB XII tendenziell wohl eine Preisbildung durch den Markt unterstellen würde. Ein marktwirtschaftlicher Vergleich biete sich bei den Einrichtungen allerdings nicht wirklich an, da die Bewohner als Vertragspartner in der Regel nicht an den Kosten beteiligt seien, die Leistunsgträger hingegen wiederum keine Vertragspartner im Einzelfall sind.

Frau Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Schwerpunkt Erb- und Sozialrcht) zeigte Verbindungen des Erbrechts und des Sozialrchts auf. Aus der Perspektive eines Erbrechtlers konstatierte sie Befremden gegenüber der sozialrechtlichen Sichtweise des Erbes als Einkommen, besonders wenn es sich Immobilien handele. Erörtert wurden auch die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII sowie Fragen der Ausweitung des so genannten “Behindertentestaments” in die Richtung eines “Bedürftigentestaments”. Insbesondere der Begriff der Sittenwidrigkeit bei Testamenten, mit denen Vermögen vor dem Einsatz in der Sozialhilfe geschützt werden soll, wurde aus zivilrechtlicher Sicht äußerst kritisch hinterfragt.

Nicola Behrend (Ri’in BSG) ging auf Sozialhilfe in stationären Einrichtungen anhand des § 35 SGB XII ein. Einige thesenhafte Anmerkungen würden bei Umsetzung in die sozialgerichtliche Spruchpraxis die derzeitige Praxis der verwaltungen erheblich verändern. So wurde bspw. angedeutet, den Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII mit der Höhe der Grundpauschale der Einrichtung für Unterkunft und Verpflegung im Sinne von § 76 Abs. 2 SGB XII gleichzusetzen. Ferner wurde diskutiert, ob § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII als reine Berechnungsvorschrift zu sehen sei, mit der Folge, dass die so beschriebenen Leistungen vollständig der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzuordnen seien, sowie das Verhältnis zum Vorrang der Grundsicherung nach § 19 Abs. 2 Satz 3 SGB XII. Weiterer Punkt waren die unterschiedlichen landesspezifischen Festsetzungen des Kinderbarbetrages nach § 35 abs. 2 Satz 3 SGB XII und ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht.

Das abschließende offene Forum wurde von Herrn Wolfgang Eicher (vors. RiBSG) eröffnet. Mit Vehemenz wandte er sich gegen die verwaltungsrechtlich seinerzeit etablierten “so genannten” Strukturprinzipien der Sozialhilfe. Strukturprinzipien seinen keine Supranormen und daher unbeachtlich bzw. nicht-existent, wenn ihnen kein normativer Befund zu Grunde liege.  Gäbe es allerdings einen solchen, stelle sich nachfolgend die Frage, wofür man Strukturprinzipien brauche, wenn die Rechtsnormen bereits eindeutig seien. Explizit wies er bspw. den “Selbsthilfegrundsatz” zurück, soweit er sich allein auf § 2 Abs. 1 SGB XII stütze. Es sei noch unbeantwortet, ob nicht § 2 SGB XII lediglich ein Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt sei. Ebenso betonte er die Unbeachtlichkeit des “Kenntnisgrundsatzes” jedenfalls dann, wenn ein Antrag bei irgendeinem, wenn auch unzuständigen, Leistungsträger gestellt worden sei. Eicher betonte, die Hauptaufgabe des BSG werde in den nächsten Jahren darin bestehen, die Regelungen des SGB II und XII miteinander zu harmonisieren.

Pablo Coseriu (RiBSG) erläuterte noch die aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Anrechenbarkeit des Kindergeldes. Vor dem Hintergrund, dass das Kindergeld ein steuerechtliches Instrument sei, das an Unterhaltsleistungen gebunden ist,  und in der Grundsicherung zudem nach § 43 SGB XII Unterhaltsfragen weitest gehend außer Betracht zu bleiben haben, sei Kindergeld für volljährige behinderte Kinder in aller Regel den eltern als Einkommen zuzuschreiben. Einzige Ausnahme sei der Fall, in dem die Eltern das Kindergeld zeitnah (binnen eines Monats) tatsächlich an das Kind weitergeben.

Alles in Allem würde ich den Tag als gelungen betrachten und jedem fachlich vertieft Interessiertem die Teilnahme und Nutzung dieses kooperativen Angebotes empfehlen. Der “eigentliche” Sozialgerichtstag wird am 04. und 05. Dezember 2008 in Potsdam stattfinden.

Veröffentlicht in Hartz-IV, sozialhilfe | Getaggt mit: , , | Kommentar schreiben »

 
Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.