Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

Archiv für die Kategorie ‘Philosophie’

Bayreuther-Dialoge – Symposium zur Wirtschaftsphilosophie

Geschrieben von welfareandeconomics - Mittwoch, 22. Oktober 2008

Am kommenden Wochenende wird in Bayreuth zum Fünften Mal ein Symposium zum Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Philosophie stattfinden. Mehr darüber findet sich hier: Bayreuther-Dialoge

Im Vorfeld wurde ein Essaywettbewerb ausgeschrieben. Das angefragte Thema lautete: “Die Moralisierung der Märkte – Neue ohnMacht der Konsumenten”. Ich stelle hier meinen Wettbewerbsbeitrag zur Verfügung, der den fünften Platz belegt hat:

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Max Bill – oder: die Suche nach der Struktur der Gesellschaft

Geschrieben von welfareandeconomics - Sonntag, 16. März 2008

 Im Martha Herford läuft noch bis Ende dieses Monats eine große Retrospektive zu Max Bill. Leider bin ich erst heute dazu gekommen, sie anzusehen. Dabei ist mir wieder ein Gedanke in den Sinn gekommen, der mich seit längerem bewegt. 

Max Bill sagt sinngemäß, dass die Gestaltungsfragen des Alltags von denen der Kunst allenfalls graduell, nicht aber prinzipiell abweichen. Ohne mich bislang intensiv mit Bills gesellschaftlichen Positionen beschäftigt zu haben, würde ich zunächst davon ausgehen, dass er die Äußerung zuerst auf das Design von Alltagsgegenständen bezogen hatte. Ich möchte aber versuchen, den Gedanken aufzugreifen und in einem erweiterten Sinne anzuwenden.

Die Ausstellung macht deutlich, was vielleicht immer schon das Wesen der Kunst gewesen ist: Den bedrängenden Fragen des Alltags eine Konzeption entgegenzustellen, die zwar differierend ist aber auch internalisierend wirkt. Bei Bill wird das besonders deutlich, wenn einem der Räume der Ausstellung die Aussage von ihm übergestellt wird, dass seine Kunst ein Versuch sei, der Unordnung der gesellschaftlichen Gegenwart eine klar strukturierte Kunst gegenüberzustellen. Kunst ist immer auch ein Teil der sie hervorbringenden Gegenwart, sodass diese sie eben auch umfasst und das eine nicht ohne das andere gedacht werden kann. 

Wenn das auf das Verhältnis der Kunst zur gesellschaftlichen Realität zutrifft, gibt es dann irgendwelche Gründe anzunehmen, es träfe nicht auch auf alle anderen Aspekte des Miteinanders zu? Um den plumpen Spruch zu benutzen: „Alles hängt mit Allem zusammen!” Wo aber findet die Synthese statt? Die Kunst gefällt sich in der Abgrenzung. Die Mathematik distanziert durch Abstrahierung. Die Ökonomie übernimmt entweder fraglos mathematische Konzepte und entfernt sich damit immer weiter von der Gegenwart oder geht der Weg der extremen Kleinteiligkeit, der in der Bedeutungslosigkeit mündet. 

Was soll das Gerede? Ich weiß es noch nicht, es sind Gedankengänge, von denen ich mir gut vorstellen könnte, sie im Laufe der kommenden Jahre immer wieder aufzugreifen und weiter zu verfolgen. Seit einigen Tagen verfolgt mich ein Wortgemälde: Dem Miteinander liegen auf abstrakter Ebene Strukturen zu Grunde, die im Laufe der Jahrhunderte durch neue Ideen und kleinteilige Konzeptionen immer mal wieder unsichtbar werden, wie Strukturen einer Landschaft durch den Schnee, der auf sie fällt. Gelegentlich setzt Tauwetter ein, die Linien werden wieder deutlich, man sieht, es gibt eine Kontur; vielleicht werden Schienen und Wege erkennbar, die vergessen schienen.

Ich bin sicher, die Gesellschaft wird von solchen Strukturen geprägt und sie frei zu legen oder an sie zu erinnern, während alle nur dastehen und sich an dem prächtigen Weiß der Gegenwart ergötzen, könnte Erkenntnisgewinn bringen. In konturloser Landschaft kann man sich verlaufen, man verliert die Orientierung, man kann einsinken und unbeabsichtigt auf dünnes Eis geraten. Die Struktur zu erkennen erleichtert es, solche Fehltritte zu vermeiden. 

Um es nun doch wieder etwas operationaler zu machen: Schon in der letzten Ausstellung in der Bielefelder Kunsthalle ging mir der Gedanke durch den Kopf, mehr interdisziplinär zu unterrichten. Was nützt ein rein fachbezogener Unterricht, wenn die Struktur nicht erkennbar gemacht wird? Wie wäre eine Sozialrechtsvorlesung, wenn sie von der Philosophie, der Kunst und der Mathematik begleitet würde? Ließe sich so etwas organisieren? Ich weiß es noch nicht, aber ich finde es außerordentlich reizvoll, über ein solches Konzept weiter nachzudenken. Was würde eine Sozialrechtsvorlesung mitten in einer Max Bill Ausstellung auslösen? Bei dem Großteil der Teilnehmenden wahrscheinlich nichts, aber damit muss man fertig werden. Die Allerwenigstens haben Lust zum Denken, wenn der Nutzen nicht binnen spätestens sieben Tagen im Portmonee zu finden ist. Aber ein kleiner Teil wäre vielleicht erreichbar. 

Gerechtigkeit, Umverteilung, Ästhetik und Kunst, Philosophie und Jurisprudenz, Freiheit und Gleichheit, Macht und Zwang, Hartz-IV und Bauhaus, Abolition und Appropriation – Fragen und Zusammenhänge , aus Fragen können Strukturen werden, mal sehen … 

Ein letztes Bild: Jemand kriecht auf den Boden durch den Wald. Er entdeckt dabei sicher eine Menge Dinge, die er als Gehender nicht wahrnehmen würde. Weiß er aber wo er ist? Werden ihm seine Erkenntnisse nutzen, wenn er im Laufe der Zeit vergisst, dass das vermodernde Blatt vor seinen Augen seinerzeit dazu beitrug, den es ernährenden baum als solchen zu charakterisieren?

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Nokia oder Alg II – Subvention ist Subvention….

Geschrieben von welfareandeconomics - Freitag, 18. Januar 2008

Milton Friedman schreibt über das Verhalten der amerikanischen Regierung und seiner finanzwirtschaftlichen Institutionen während der Großen Depression in 30er Jahren:

 ”In einer Beziehung also blieb sich das System durchaus treu und verhielt sich konsistent. Es schiebt die Schuld an allen Problemen auf Einflüsse von außen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, und rechnet sich alle positiven Ereignisse als Verdienst an. Damit fördert es weiterhin den Mythos, dass die Privatwirtschaft instabil ist, währenddessen liefert sein Verhalten fortwährend einen Beweis dafür, dass der Hauptfaktor der ökonomischen Instabilität heutzutage der Staat ist.” (Chancen die ich Meine, Free to Choose, S. 104)

Tja, könnte es sein, dass dieser Satz an Aktualität nicht verloren hat? Man gibt einer Firma 60 Millionen, und wundert sich anschließend, dass die das Geld tatsächlich nimmt… Soweit derzeit kolportiert wird, hat Nokia keinen Rechtsbruch begangen, sich mithin völlig rational und noch dazu völlig korrekt verhalten – wer hat also wem etwas vorzuwerfen? Ich kaufe ein Brötchen, gebe dafür 85 Cent (beim Öko-Bäcker…) und bekomme das Brötchen. Habe ich ein Recht mich zu beschweren, dass die Verkäuferin nicht noch eine Scheibe Käse drauf legt? Habe ich ein Recht mich zu beschweren, wenn morgen mein Nachbar bereit ist 1,50 € für das Brötchen auszugeben und ich es deshlab nicht mehr für 85 Cent bekomme?

Man kann sich der Logik der Marktwirtschaft nicht entziehen, wenn man sich selbst dran beteiligt: Man ‘kauft’ ein Unternehmen für 60 Millionen ohne sich abzusichern, da muss man sich nicht wundern, wenn’s morgen ein anderer ‘kauft’. Was lehrt das nun aber? Subventionen sind nicht wirklich ein ‘Kauf’, weil der Subventionsgeber keine Anteile dafür erhält. Sie haben also eher den Charakter eines Geschenks. Damit verzerren sie die Anreize für den Beschenkten. Er tut etwas, was er ohne das Geschenk wohl nicht machen würde (anderenfalls wäre es ja sinnlos, ihm etwas zu schenken). Deswegen mit dem Schenken aufzuhören, ist nur eine Handlungsalternative. Ich muss mir aber über diese Zusammenhänge im Klaren sein.

Sozialhilfe, einschließlich Alg II, ist auch eine Subvention. Folglich weist sie die eben beschriebenen Charakteristika auf: Sie verzerrt Anreize. Sie verzerrt den Anreiz für arbeitslose Menschen, Arbeit in weiter liegenden Gegenden aufzunehmen oder Arbeitsangebote zu akzeptieren, die einem nicht optimal gefallen. Das ist ok, weil es zum ‘System’, wie Friedman schrieb, gehört. Man darf sich dann nur nicht wundern, dass in strukturschwachen Gegenden die Arbeitslosenquote nicht sinkt, wenn arbeitslose Menschen dafür subventioniert werden. Man darf sich nicht wundern, wenn Mietwohnungen immer genau das kosten, was der Sozialhilfeträger noch als angemessen bezeichnet.

Subvention bleibt Subvention, die Anreize verzerrt. Wer sich darüber aufregt macht sich verdächtig, die Sache vorher nicht sorgfältig genug durchdacht zu haben …  Aus gegebenen Anlass ergänze ich den Beitrag zur Erläuterung der Verwendung der Begrifflichkeiten “Subvention” und “Sozialhilfe” in einem Kontext um den nachfolgenden Link:

http://www.diw.de/deutsch/wb_19/03_reform_der_arbeitslosen_und_sozialhilfe_ein_weg_zu_mehr_beschaeftigung/31084.html

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Alexis de Tocqueville

Geschrieben von welfareandeconomics - Montag, 14. Januar 2008

Im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich gerade intensiv mit neuzeitlichen Philosophen der Freiheit, u.a. auch mit Alexis de Toqueville (1805-1859). Russel Kirk hat über ihn gesagt: “Tocqueville sah den sozialen Wohlfahrtsstaat voraus, der es übernimmt, für alle seine Untertanen zu sorgen, und dafür unbedingten Gehorsam verlangt”. Er selbst war Franzose, wurde aber von der französischen Regierung beauftragt, das amerikanische Rechtssystem zu untersuchen.Aus dieser Arbeit entstand das bekannteste Werk von ihm “Über die Demokratie in Amerika”.  

Ich habe gerade ein Kompendium seiner Werke gelesen und  komme nicht umhin, einige seiner Aussagen hier einmal wiederzugeben. Ich lasse sie unkommentiert, jeder, der mit Sozialhilfe zu tun hat, mag sie selbst reflektieren (alle Zitate stammen aus “Freiheit oder Gleichheit, Ein Alexis de Toqueville-Brvier, hrsg. von Gerd Habermann, Bern, 2005; die Zitate dort und hier genannten Seitenangaben stammen aus “Die Demokratie in Amerika”, 2. Auflage, München, 1984).

“Ihrerseits betrachten die Einzelnen mehr und mehr die Staatsgewalt im selben Lichte, in all ihren Nöten rufen sie ihre Hilfe an, und immerzu heften sie ihre Blicke auf sie wie auf einen Lehrer oder Führer. Es gibt, behaupte ich, in Europa kein Land, in dem die öffentliche Verwaltung nicht nur zentralisierter, sondern zudringlicher und umständlicher geworden wäre; überall dringt sie tiefer als früher in die privaten Angelegenheiten ein; sie entscheidet nach ihrer Weise über zahlreiche kleinere Handlungen und sie nistet sich täglich mehr neben, um und über jeden Einzelnen ein, um ihn beizustehen, ihn zu beraten und ihn zu bezwingen.”(S. 802)  

“Man vergisst, dass vor allen in den Einzeldingen die Knechtung der Menschen gefährlich ist. Ich wäre persönlich geneigt zu glauben, dass die Freiheit in den großen Dingen weniger nötig ist als in den kleinen, wenn ich dächte, man könnte je der einen gewiss sein, ohne die andere zu besitzen.” (S. 628)

“Was liegt schließlich daran, dass eine Autorität stets einsatzbereit da ist, um über die Ungestörtheit meiner Vergnügungen zu wachen, die mir alle Gefahren vorweg beseite räumt, ohne dass ich daran zu denken brauche, – wenn diese Autorität, die mir die winzigsten Dornen vom Weg entfernt, gleichzeitig meine Freiheit und mein Leben völlig beherrscht, wenn sie jede Regung und das Dasein derart ausschließlich bestimmt, dass alles in Untätigkeit verharren muss, wenn sie selbst untätig ist, dass alles schläft, wenn sie schläft, dass alles zugrunde geht, wenn sie stirbt?” (S. 105)

 ”Wenn ich mir die kleinen Leidenschaften der heutigen Menschen vorstelle, die Verweichlichung ihrer Sitten, den Umfang ihrer Bildung, die Reinheit ihrer Religion, die Sanftheit ihrer Moral, ihre fleißigen und geregelten Gewohnheiten, die Zurückhaltung, die alle im Laster wie in der Tugend üben – dann befürchte ich nicht, dass sie in ihren Staatsoberhäuptern Tyrannen finden, sondern eher Vormünder.” (S. 813, 814) 

“Die Menschen schreiten also auf zwei verschiedenen Wegen auf die Knechtschaft zu. Der Hang zum Wohlstand hält sie davon ab, sich um die Regierung zu kümmern, und die Liebe zum Wohlstand macht sie von den Regierenden immer abhängiger.” (S. 803)

“Fast alle Wohlfahrtseinrichtungen des alten Europa befanden sich in den Händen von Privatleuten oder von Genossenschaften; sie sind alle mehr oder weniger von der Staatsgewalt abhängig geworden, und in mehreren Ländern werden sie von ihr verwaltet. Der Staat ist es, der es fast allein unternommen hat, den Hungernden Brot, Hilfe, den Kranken Unterkunft, dem Müßigen Arbeit zu verschaffen; er hat sich zum beinahe alleinigen Helfer in allen Nöten ernannt.” (S. 800)

“Der Sozialgewalt weit gezogene, aber sichtbare und unveränderliche Grenzen setzen, den privaten bestimmte Rechte gewähren und ihnen den unangefochtenen Genuss dieser Rechte verbürgen, dem Einzelnen das wenige erhalten, was ihm an Unabhängigkeit, Stärke und Eigenart übrig bleibt; ihn neben der Gesellschaft erhöhen und ihm eine Stimme gegen sie bieten: das scheint mir im Zeitalter, in das wir eintreten, die erste Aufgabe des Gesetzgebers zu sein.” (S. 822)

“Über diesen (den Bürger) erhebt sich eine gewaltige, bevormundende  Macht, die allein dafür sorgt, ihre Genüsse zu sichern und ihr Schicksal zu überwachen. Sie ist unumschränkt, ins einzelne gehend, regelmäßig, vorsorglich und mild. Sie wäre der väterlichen Gewalt gleich, wenn sie wie diese das Ziel verfolgte, die Menschen auf das reife Alter vorzubereiten; stattdessen aber sucht sie bloß, sie im Zustand der Kindheit festzuhalten; … Auf diese Weise macht sie den gebrauch des freien Willens mit jedem Tag wertloser und seltener; sie beschränkt die Betätigung des Willens auf einen kleinen Raum und schließlich entzieht sie jedem Bürger sogar die Verfügung über sich selbst. Die Gleichheit hat die Menschen auf dies alles vorbereitet: sie macht sie geneigt, es zu ertragen und oft als Wohltat anzusehen.” (S. 813) 

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Paternalismus vs. Menschenwürdeprinzip

Geschrieben von welfareandeconomics - Montag, 31. Dezember 2007

In diesem blog wird noch weiter auf die verschiedenen Grundprinzipien des Sozialhilferechts einzugehen sein. Eines davon möchte ich heute in den Mittelpunkt rücken: Das Menschenwürdeprinzip, manifestiert in Artikel 1 GG und den jeweils ersten §§ der verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) – SGB I, II und XII.

Na ja, sicher, die Menschenwürde muss gewahrt werden und dazu gehört nach unserem derzeitigen Verständnis auch die Gewährung von ausreichend finanziellen Mitteln, um eben gerade dies für jeden sicherstellen zu können. Schon wieder tut sich aber ein Strauß von Fragen auf: Wieviel braucht man? Und wer entscheidet darüber? Gut, in der Regel die Legislative durch Gesetze und Verordnungen. (Man kann natürlich weiter heftig darüber diskutieren, warum jeder Mensch in Deutschland demnach gerade 347 € monatlich zur Wahrung seiner Menschenwürde braucht, aber das kann ein Thema für ein anderes Mal sein …). Wo aber einzelne Entscheidungen nicht durch den Gesetzgeber festgelegt sind, fällt den Mitarbeitern in den Sozialämtern die Aufgabe zu, zu entscheiden, wie das Menschenwürdeprinzip ausgestaltet bzw. ihm Rechnung getragen werden soll.

Ein Beispiel ist dafür die Unterbringung Pflegebedürftiger in stationären Heimen. Kurz ein bisschen Hintergrundwissen: Wer seinen Heimaufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann bekommt für den Rest Sozialhilfe. Andererseits: Wer Sozialhilfe bekommt muss vorher alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, und dazu gehören auch Unterhaltsansprüche gegen die Angehörigen, bei älteren Menschen in der Regel die Kinder. Weiter zum eigentlichen Problem: Können (und müssen nach dem Unterhaltsrecht) die Kinder wegen ihrer ausreichenden Einkommensverhältnisse den kompletten Heimaufenthalt bezahlen, bleibt natürlich nichts mehr für die Sozialhilfe zu zahlen. Können die Kinder nichts oder nicht alles leisten, finanziert die Sozialhilfe den Rest oder eben alles. Jetzt das Kuriosum (oder auch die logische Folge, ganz wie man will): Die billigsten Heime, das sind die älteren oder die mit einem abgesenkten Standard, sind voll belegt mit Personen, nein, nicht Sozialhilfeempfänger, sondern bei denen die Kinder den Aufenthalt bezahlen. Sozialhilfeempfänger bewohnen die eher teureren Heime (allerdings auch nicht die ganz teuren, die nehmen nur so genannte Selbstzahler).

Unter den Mitarbeitern hört man häufig den Satz: “Das Heim ist zu alt oder versorgt die Bewohner nur nach dem Motto: ‘Satt und sauber!’ Dort kann  man die Unterbringung (nach dem Menschenwürdeprinzip) einem Sozialhilfeberechtigten nicht zumuten!” Nun ja, und da sind wir eben beim Thema des Posts: Mit welchem Recht entscheidet ein Sachbearbeiter über eine mögliche Versorgungsform, die er für nicht zumutbar hält, während die eigenen Kinder der betroffenen Person, dies eben genau so entscheiden würde? Kann es damit zusammen hängen, dass der Sachbearbeiter nicht sein eigenes Geld ausgibt, während die Kinder dies gerade tun müssen? Wer aber ist der Auftraggeber des Mitarbeiters? Die Gesellschaft, bestehend aus den Steuerzahlern und den Hilfebedürftigen. Würde diese Gesellschaft nur aus der einen Familie bestehen, deren eines Mitglied in ein Heim muss, würde sie auf dem billigeren Heim bestehen. Folglich: Nur weil die Entscheidung in der Anonymität der Masse von Steuerzahlern und Hilfeempfängern untergeht, werden (manchmal) Entscheidungen getroffen, die den Einzelentscheidungen zuwiderlaufen.

Das ist es, was ich im Thema mit Paternalismus meine: Nicht unbedingt der exakte philosophiehistorische Begriff der Entscheidung gegen den Willen aber im (vermeintlichen) Sinne des Betroffenen. Eher umgangssprachlich, nämlich das Gebärden als großer Vater, der besser als man selbst weiß, was gut ist und was sein muss – wohlgemerkt immer nur mit dem Geld anderer Leute, nicht dem eigenen. Abschließend möchte ich ausführen, dass die hier geschilderte Problematik nur ein Beispiel ist und man bedenken muss, dass das schlechtere Heim immer noch die Versorgung sicher stellt und dem Grundsatz aus Artikel 1 GG genauso verpflichtet ist, wie der Sozialhilfeträger. Für die Überwachung der Einhaltung dieses Standards gibt es eine Heimaufsicht. Würde also die schlechtere Versorgung in dem günstigeren Heim die Gesundheit der Bewohner gefährden, würde die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden, bis hin zur Schließung des Heimes. Das ist also nicht das Problem.

Das hier angesprochenen Problem reduziert sich auf die Frage: Wie kann gewährleistet werden, dass von der Gesellschaft beauftragte Personen die Auftragsangelegenheit (hier die Sozialhilfe) in dem Sinne der Auftraggeber wahrnehmen? In der Ökonomie untersucht man eine solche Fragestellung mit der Prinzipal-Agent-Theorie: Der Prinzipal ist der Auftraggeber, hier der wahlberechtigte Bürger. Der Agent ist der Auftragnehmer, hier der Sozialamtsmitarbeiter. Vielleicht findet sich später noch ein Aufhänger, diese Fragestellung zu vertiefen.

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Sozialhilfe und subjektive Moralentscheidungen

Geschrieben von welfareandeconomics - Sonntag, 30. Dezember 2007

Ich möchte mein blog beginnen mit ein paar grundsätzlichen Gedanken zum Wesen des Sozialstaats im allgemeinen und der Sozialhilfe im besonderen. Mir geht es dabei um das Verhältnis des Grundgedankens des Sozialstaates und der subjektiven Moralauffassung.

 David Friedman (ich lasse ihn für heute einmal hier stellvertretend für zahlreiche andere liberale Denker stehen) schreibt an einer Stelle sinngemäß, dass es ihm nicht einsichtig sein, warum etwas – eine Handlung oder ein Unterlassen – dadurch ‘richtiger’ werden soll, dass ein Staat oder eine Regierung mich dazu zwingt. Bezogen auf das Wesen eines Sozialstaates soll das hier Folgendes veranschaulichen:  Ich gehe durch die Stadt und bekomme einen schmutzigen Pappbecher mit der stufenweise steigerbar flehentlichen Bitte um etwas Kleingeld hingehalten. Was soll ich nun tun? Es gibt verschiedene Strategien: a) solche Situationen durch Wegsehen oder weiträumiges Umgehen vermeiden, b) was Geben, c) nicht geben – jeweils als Strategie ausbaubar durch Erweiterungen, wie ba) Geben mit Diskussion, bb) Geben mit Mitleidsgeste, ca) Nichtsgeben mit Diskussion usw., usf.  Nur – wer nimmt mir die Entscheidung ab? Niemand!  Um nun aber den Bogen zum Thema zu bekommen: Ich selbst als sozialhilferechtlich geschulter Mensch erwische mich immer wieder bei dem Gedanken: “Hey! Was soll das? Du bekommst doch Sozialhilfe. Warum bettelst Du mich an?” Entweder der Mensch hat bereits seine 347 € monatlich, dann gibt es keinen Grund, nach mehr Geld an mein schlechtes Gewissen zu appellieren. Oder er bekommt sie nicht – das kann dann entweder an eigenem Fehlverhalten, Bequemlichkeit oder Unfähigkeit liegen. Ersteres wird dann wohl wiederum verdient sein, Letzteres wird über kurz oder lang von einem Sozialarbeiter überwunden werden. Im Ergebnis: Ich delegiere meine subjektive Moralentscheidung an einen unpersönlichen Staat. Aber warum soll das gut sein?  Liegt darin nicht die Konditionierung der Menschen durch die (von ihnen gewählte) Regierung auf subjektive Verantwortungslosigkeit? Der Staat hat kein Geld, das er anderen geben kann. Er kann dem Einen nur das geben, was er dem anderen nimmt.  Warum muss er es mir also nehmen? Warum darf ich mein Geld dem Bettler nicht selbst geben? Weil ich es nicht tun würde? Wenn ich es nicht tun würde, warum darf ich dann dazu gezwungen werden?

Die westliche Hemisphäre ist nach wie vor noch geprägt von der christlichen Ethik. Danach ist die Nächstenliebe ein bestimmendes Grundmoment. Wenn auch die meisten Menschen sich diese Ethik nicht mehr in allen Einzelheiten zu Eigen machen lassen wollen, liegt darin dennoch ein sozialisierendes Momentum, das als Grundgedanke wohl auch den Sozialstaat in seiner heutigen westlichen Ausprägung geformt hat. Warum aber muss eine staatliche Institution zwischengeschaltet werden? Welcher Mehrwert wird erreicht? Wenn ich hier diese Fragen stellen, soll das nicht heißen, dass darin jeweils die implizite Ablehnung aller sozialstaatlicher Gedanken liegt. An dieser Stelle mögen die Fragestellungen zunächst einmal Aufriss eines Rahmens für die weitere Auseinandersetzung hier mit dem Thema sein. Wichtig scheint mir zu sein, zumindest diese Fragestellungen nicht aus den Augen zu verlieren.

Wer beruflich mit der Sozialhilfe zu tun hat, mag durchaus nach einiger Zeit (oder schlimmstenfalls schon vor Beginn seiner Arbeit dort) den Wald vor lauter Bäumen aus den Augen verloren haben – will sagen: die Reflexion des eigenen Tuns darf nicht vergessen und dieses nicht unhinterfragt bleiben.  

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