Welfare and Economics

Aktuelles und Wissenswertes zur deutschen Sozialhilfe, manchmal verbunden mit ökonomischen und philosophischen Gedanken

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§ 92a SGB XII - Berechnungsbogen (lt. Deutscher Verein)

Verfasst von welfareandeconomics am Mittwoch, 2. Juli 2008

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einkommenseinsatz in stationären Einrichtungen gemäß § 92a SGB XII gibt es mittlerweile bundesweit stark divergierende Richtlinien von überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgern, Verbänden sowie der Literatur.

Der Deutsche Verein hat Ende letzten Jahres seine Auffassung in den “Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe” veröffentlicht (DV 32/07 sowie weitere Erläuterung in der NDV 2/2008, S. 59).

Mitarbeiter des Landkreises Ludwigslust haben einen Berechnungsbogen als xls-Datei entwickelt, mit der der Einkommenseinsatz nach diesen Vorgaben berechnet werden kann. Ich habe bei der Entwicklung ein wenig assistiert und möchte in Abstimmung mit den Kollegen vom Landkreis Ludwigslust den Berechnungsbogen hier zur Verwendung, vor allem aber auch zur kollegialen Diskussion, einstellen.

Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wenn Sie in dem Bogen Unrichtigkeiten finden oder die Modalitäten der empfehlungen anders auffassen. Sie können mir eine Mail schicken (siehe Impressum) oder hier die Kommentarfunktion nutzen.

Im Herbst diesen Jahres wird in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) ein Artikel zur Problematik der divergierenden Richtlinien in diesem Bereich erscheinen, der sich auch mit weiteren Fragestellungen des Themenkomplexes beschäftigen wird.

Hier nun also der Berechnungsbogen: 

kobei-deutscher-vereinxls

(Leider kann hier keine *.xls-Datei eingestellt werden. Die Originaldatei kann aber per Mail angefordert werden. Ich sende sie gerne zu.)

 

P.S.: Eigentlich bin ich kein Freund von maschinellen Berechnungsbögen.  Sie entsprechen nicht den Anforderungen an einen rechtmäßigen Bescheid, weil kein Ermessen ausgeübt werden kann und viele unbestimmte Rechtsbegriffe nicht erklärt werden. Ein Berechnungsbogen kann daher nur eine Arbeitshilfe sein, um die - weiterhin notwendige - Begründung der Entscheidung in einem Verwaltungsakt zu erleichtern.

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Umfang der Verordnungsermächtigung im SGB II

Verfasst von welfareandeconomics am Montag, 23. Juni 2008

 

Die Studenten und Auszubildenden wundern sich bei der Diskussion der Einkommensermittlung immer darüber, warum es notwendig sein soll, sorgfältig die einzelnen Prüfungsschritte des § 11 SGB II (in der Reihenfolge der Absätze I – III – IIIa - § 13 - § 1 AlgII-VO - § 11 II) im einzelnen durchzugehen. Zwei Gerichtsentscheidungen aus Niedersachsen und Bremen zeigen mittlerweile, wie notwendig die saubere Durchdeklinierung der Vorschriften nach der juristischen Falllösungsmethode ist, um zu einem korrekten Ergebnis zu kommen.

 

In Rede stand die Anrechnung von im Krankenhaus gewährter Verpflegung als Einkommen im AlgII. § 11 Absatz 1 SGB II definiert als einkommen alle Einkünfte in Geld und Geldeswert. Während Ersteres („Geld“) einfach zu beurteilen ist, ist Zweites („Geldeswert“) umso schwieriger. Bislang herrschte die Auffassung, dass Geldeswert voraussetze, dass etwas einen Marktwert habe, also auf einem fiktiven Markt verkauft werden könne. Im Jahr 2007 gab es dazu einige Rechtsprechung (Nachweise beispw. bei Zeitler/Daube in Merkler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Rd.Ziff. 8 zu § 11 SGB II), die besagte, dass Krankenhausverpflegung deshalb keine Einkünfte in Geldeswert seien, weil das erhaltenen Essen natürlich nicht auf einem Markt veräußerbar ist. Wer kauft schon das Graubrot vom Tablett eines Krankhauspatienten?

 

Also konnte es nicht angerechnet werden, womit die Praxis einigermaßen unzufrieden war, denn irgendwie schien einzuleuchten, dass man eine Menge Geld einspart, wenn man 14 Tage im Krankenhaus verpflegt wird (wobei diese Sichtweise wiederum gerne ausblendete, dass ein Eigenanteil von 10 € täglich zu zahlen ist). Also machte sich der Verordnungsgeber auf, die AlgII-VO zu ändern, um eine Rechtsgrundlage für die Anrechnung zu schaffen. Dazu hat er den § 2 Absatz 5 AlgII-VO geschaffen.

 

Das VG Bremen (22.05.2008, S 3 V 1393/08 ) hat sich nun der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (25.02.2008, L 9 AS 839/07 – derzeit noch hier zu finden: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=76807) angeschlossen und den oben beschriebenen Versuch des Verordnungsgebers für rechtswidrig erklärt. Dem steht nämlich Art. 80 Absatz 1 Grundgesetz entgegen. Danach muss eine Ermächtigung durch die Legislative für den Erlass vorliegen, wenn die Exekutive eine Rechtsverordnung erlassen will. Das Gesetz muss den Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigungsgrundlage bestimmen.

 

Im SGB II gibt es natürlich eine solche Verordnungsermächtigung, im § 13 SGB II. Allerdings haben die beiden o.a. Urteile nun konstatiert, dass diese Ermächtigung eben nicht den Verordnungsgeber berechtigt zu bestimmen, dass Krankenhausverpflegung anzurechnen sei. § 13 Nr. 1 SGB II ermächtigt das Ministerium nur „zu bestimmen, welche weiteren Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im Einzelnen zu berechnen ist“. Die erste Alternative scheidet natürlich hier aus, weil die AlgII-VO je gerade nicht regeln wollte, was nicht Einkommen ist, sondern was zusätzlich auch Einkommen ist. Auch die zweite Alternative scheidet aus, weil die Bestimmung einer Berechnungsmodalität das Vorliegen von Einkommen voraussetzt, was ja gerade nach den o.a. „alten“ Urteilen aus 2007 nicht gegeben ist. Damit habe der Verordnungsgeber seine Rechtsetzungskompetenz überschritten.

 

In der Entscheidung vom 18.06.2008 (B 14 AS 22/07 R) hat das BSG bereits angedeutet, dass es dieser Auffassung etwas abgewinnen könnte und Bedenken sieht, die Verpflegung im Krankenhaus als Einkommen zu betrachten.

 

Und die Moral von der Geschicht’?

 

Das Beispiel zeigt, dass nicht von einem sadistischen Trieb der Dozenten herrührt, wenn man auf sauberer Gutachtenlösung besteht, sondern dieses Vorgehen sogar in der Praxis seine Berechtigung hat. Das man sich mit oberflächlichem Arbeiten manchmal sogar in der Gesellschaft von Ministerialbeamten befindet, ist auch kein schönes Argument, oder? ….

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Warmwasseranteil im Regelsatz - Urteil des BSG vom 28.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)

Verfasst von welfareandeconomics am Montag, 2. Juni 2008

Das Warten hat ein Ende: Seit Freitag ist nun endlich das bereits bekannte Urteil des BSG im Wortlaut veröffentlicht. Im Netz ist es u.a. hier zu finden:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2008&nr=10401&pos=5&anz=23

Das Urteil wird die Praxis verändern, aber nicht revolutionieren. Seit Jahrzehnten hatte man sich nun daran gewöhnt, die Heizkosten um 18% Haushaltsenergieanteil zu bereinigen, wenn die Warmwasserkosten nicht gesondert gemessen werden konnten. Mit dem Revisionsurteil gegen die voraus gegangene Entscheidung des LSG Sachsen hat das BSG nun diese Berechnungsmethode für falsch erkannt. Das erkannte Problem liegt nach Befinden des BSG nicht in der Berechnungsmethodik, sondern darin, dass der Regelsatzanteil für Haushaltsenergie in vielen Fällen nicht die Höhe des Kürzungsbetrages erreicht.

Im Einzelnen dazu im Urteil:

  • Die Festlegung des Regelsatzes ist ein normativ/wertender Prozess, der in seinen einzelnen Schritten keinem naturwissenschaftlich-mathematisch ableitbaren Richtigkeitsanspruch unterliegt.

Damit widerspricht das BSG unmittelbar dem LSG Sachsen, das auf 14 Seiten mühsam versucht hatte zu errechnen, welcher Anteil an Haushaltsenergie im Regelsatz enthalten sein könnte. Die Rechnerei hätten sich die Richter sparen können und sie wurde zum Glück auch den Praktikern für die Zukunft erspart. 

  • Pauschale Kürzung weder nach Heizkostenverordnung (18%) noch nach Wohngeldverordnung (0,15 € je qm) zulässig

Eine pauschale Kürzung sei deshalb nicht zulässig, weil beachtet werden muss, dass nicht mehr als der Regelsatzanteil gekürzt wird. Das klingt einleuchtend und wird auch in anderen Aspekten der Berechnungen bereits so vollzogen.

  • Das Urteil listet Tabellenwerte durch Kürzung von 30% der relevanten RS-Position nach EVS auf. 

Da ein Zeitraum aus der Vergangenheit entschieden wurde, beinhaltet die Tabelle natürlich nur die Anteile der Regelsätze von 345 € und 347 € . Ab 1.7.08 beträgt der Regelsatz allerdings 351 €. Dankenswerterweise hat das BSG gleich die Berechnungsmethode für die angepassten Regelsätze mitgeliefert, sodass kein erneuter Streit notwendig sein wird. Es soll der Prozentsatz einer Regelsatzerhöhung auf die errechneten Anteile angewandt werden. Damit ergeben sich ab 1.7.08 folgende Kürzungsbeträge: 6,33 € (100% Regelsatz), 5,69 € (90% Regelsatz), 5,07 € (80% Regelsatz), 3,80 € (60% Regelsatz) - (Daten am 05.06. geändert, weil ich mich bei den ersten Zahlen bei der Prozentrechnung um eine Kommastelle vertan hatte, tut mir Leid!)

  • Sind die Kosten konkret messbar, sind auch die konkreten Kosten abzuziehen, da es dem LB obliegt, mit seinem Budget zu haushalten.

Auch das ist klar und muss so sein: Wenn der Leistungsberechtigte seine Haushaltsenergiekosten gesondert messen und beeinflussen kann, muss er mit seinem dafür vorgesehenen Budget haushalten. Es werden ihm dann die tatsächlichen, gemessenen Kosten aus dem Regelsatz abgezogen. 

Ob die neuen Regeln nun für den Einzelnen Leistungsbezieher günstiger sind, hängt von den Kostellationen im Einzelfall ab. Zwei Beispielrechnungen: 

1-Personen-Haushalt mit 50 qm, ungefähre Heizkosten ca. 60 € mtl. (1,20 € je qm), bisheriger Kürzungsbetrag: 10,80 €, neuer Kürzungsbetrag: 6,33 €

4-Personen-Haushalt mit 90 qm, ungefähre Heizkosten ca. 108 € mtl., bisheriger Kürzungsbetrag: 19,44 €, neuer Kürzungsbetrag: 22,80 € (bei 2 Kindern über 14 Jahren) - die Familie darf sich beim Kläger bedanken!

Eine große Frage bleibt: Ab wann wird umgestellt und was wird mit der Vergangenheit gemacht? Naturgemäß äußert sich das BSG nicht zu dieser Frage. Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 44 SGB X im Recht der Sozialen Hilfen wird aber wohl kaum ein Weg daran vorbei führen, mindestens auf Antrag die Regelung ab dem 1.1.2005 rückwirkend anzuwenden. 

Das Urteil hat noch ein sehr bemerkenswertes obiter dictum (zum Begriff siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictum):

Das zur Berechnung der Kosten für Wwb gewonnene Ergebnis ist mithin im System der pauschalierten Regelleistung begründet. Dem Gesetz- bzw Verordnungsgeber bleibt es unbenommen, im Rahmen des § 27 SGB II die Kosten für Warmwasserbereitung anders zu definieren bzw zu bestimmen. 

In Anbetracht des Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.02.2008 (L 9 AS 839/07 ER - mehr dazu in den nächsten Tagen hier in einem gesonderten Beitrag), das feststellt, dass die neue Alg-II-VO nicht von der Verordnungsermächtigung des § 13 SGB II gedeckt ist, ist die obige Aussage des BSG schon erstaunlich. Denn es ist nicht ersichtlich, inwieweit der § 27 SGB II den Verordnungsgeber ermächtigen soll, die Kosten der Warmwasserbereitung zu definieren. Von § 27 SGB II umfasst wird nur der Angemessenheitsbegriff hinsichtlich der Kosten der Unterkunft und der Heizung und Möglichkeiten, diese zu pauschalieren. Von Haushaltsenergie, die ja gerade keine Heizkosten sind, steht da nichts - nun ja….

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Ermessensausübung in sozialhilferechtlichen Entscheidungen

Verfasst von welfareandeconomics am Mittwoch, 21. Mai 2008

Es wird Zeit, dass ich hier mal wieder auf den eigentlichen Sinn dieses blogs zurückkomme und mal wieder Rechtliches hier kommentiere. 

Eine in der täglichen Entscheidungspraxis vielfach unterschätze Rechtsnorm ist § 35 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB X: “In der Begründung eines Verwaltungsaktes sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.”

Die Praxis ist eine andere. In den allerseltensten Fällen lassen Erstbescheide wirklich erkennen ob und und wie das Ermessen ausgeübt worden ist. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum damaligen BSHG wagte man es gar nicht, mit solchen Bescheiden bei den Gerichten anzutreten. Seit dem Übergang zu den Sozialgerichten haben diese sich auch erst finden müssen und vor allem gegen die Flut von Klagen anzukämpfen. In letzter Zeit fallen aber immer mehr Entscheidungen auf, bei denen das Ermessen thematisiert worden ist. Das kann entweder daran liegen, dass die Gerichte nun nach den ersten Jahren der großen Unsicherheiten mehr Routine entwickelt haben und nun auch dazu kommen, sich mit tieferen Rechtsfragen zu beschäftigen. Ich vermute aber noch einen anderen Grund: Für einen Richter ist ein Fall schnell vom Tisch, wenn in den Bescheiden das Ermessen nicht erkennbar ist. Im SGG fehlt es an einer dem § 114 Satz 2 VwGO entsprechenden Vorschrift, sodass das Ermessen nicht mehr im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann. Ohne Ermessenserwägungen kann der Fall also schnell erledigt werden, und zwar immer zu Lasten der Behörde. 

Hier einmal einige Beispiele aus der neuesten Rechtsprechung, in denen diese Problematik thematisiert wurde: 

  • LSG Baden-Württemberg vom 15.10.2007, L 2 SO 417507 ER-B

Zu § 92a SGB XII, Einkommenseinsatz in der stationären Heimpflege (übrigens bezeichnenderweise das einzige Urteil, dass sich mit dem § 92a beschäftigt):

“Zunächst ist aus dem angegriffenen Bescheid vom 8. Januar 2007 (der den vom Ast aufzubringende Eigenanteil an den Unterbringungskosten auf 406,- EUR festgesetzt hat), in keiner Weise zu erkennen, ob und wie der Ag das ihm eingeräumte Ermessen ausgeübt hat. Im Übrigen hat der Ag in diesem Bescheid seiner Prüfung für den Zeitraum ab 7. Dezember 2006 den - aufgehobenen - § 82 Abs. 4 SGB XII zu Grunde gelegt; die geltende Vorschrift des § 92a SGB XII hat er - ersichtlich - nicht geprüft und damit auch insbesondere nicht den Gesichtspunkt, dass die bisherige Lebenssituation des im Haushalt Verbliebenen zu berücksichtigen ist.”

  • VGH Bayern vom 21.03.2007, 12 B 04.975

na gut, das ist noch ein verwaltungsgerichtliches Urteil, hier zu § 93 SGB XII. Die Überleitung steht im Ermessen. Der Sozialhilfeträger muss deutlich machen, dass er das Ermessen erkannt und gewertet hat. 

  • SG Düsseldorf vom 24.08.2007, S 43 AS 217/07 ER

Zur Versagung von Leistungen nach § 66 Abs. 3 SGB X. Die Rechtswidrigkeit der Behördenentscheidung über die Einstellung der Leistung ergibt sich schon allein daraus, dass kein Ermessen ausgeübt wurde. das Ermessen erfasst auch die Frage, in welcher Höhe Leistungen eingestellt werden. 

  • LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2007, L 20 B 189/07 AS ER

Zu § 48 SGB X: Rechtswidrigkeit des Aufhebungsbescheides festgestellt. Die Behörde hat keine Möglichkeit der Umdeutung der Entscheidung in eine Einstellung nach § 66 Abs. 3 SGB X, da das eine Ermessensentscheidung ist. 

  • LSG Nordrhein-Westfalen vom 06.08.2007, L 20 B 51/07 SO ER

Zur Aufhebung eines Bescheides: “Der Bescheid enthält keine Rechtsgrundlage und lässt nicht im Ansatz erkennen, dass sich die Behörde bewusst war, eine Entscheidung nach § 45 SGB X, geschweige denn eine Ermessensentscheidung zu treffen.”

Die Sache bekommt noch eine weitere - sehr weit reichende - Bedeutung: Bescheide (hier meine ich vor allem Erstbescheide), die den Maßstäben des § 35 SGB X nicht genügen, sind rechtswidrig. Nach herrschender Meinung (gut, sagen wir, nach seinerzeitiger verwaltungsgerichtlicher Meinung - die Sozialgerichte sind noch nicht soweit, dass solche Entscheidungen schon anstünden) kann rechtswidrige Sozialhilfe nicht zurückverlangt werden. Über diese Schiene bekommt fehlendes Ermessen eine gewaltige Bedeutung, nämlich dann, wenn man sie zurück haben möchte, sei es als Kostenersatz, -erstattung oder aus öffentlich-rechtlichen Darlehen oder Unterhaltsforderungen. 

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Anmerkungen zum Selbstversuch von Andreas Wolf

Verfasst von welfareandeconomics am Freitag, 9. Mai 2008

Herr Andreas Wolf, Mitarbeiter des Sozialberatungsdienstes der Diakonie in Herford, den ich aus der Zusammenarbeit und hitzigen, aber für beide Seiten fruchtbaren Diskussionen im Widerspruchsbeirat kenne, hat einen umfangreichen Kommentar zu dem Selbstversuch verfasst. 

Um der vertieften Auseinandersetzung von Herrn Wolf gerecht zu werden und um vielleicht hier die Diskussion noch einmal zu intensivieren, möchte ich den Kommentar hier in einem gesonderten Beitrag wiedergeben: 

(Vorbemerkung: Die inzwischen länger geführte Diskussion um Discounter, versteckte Armut, Lohnermittlung etc. habe ich nur überflogen und bin darauf  nicht direkt eingegangen; es sind aber sicherlich in meinen Anmerkungen auch dazu Anknüpfungspunkte vorhanden)



Wie heißt es so schön: Ich habe eine feste Meinung, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!


Hier also die Meinung: Natürlich muss die Regelleistung erhöht werden, insbesondere die für Kinder und Jugendliche. Die vom Paritätischen ermittelten Zahlen und Werte dürften zumindest eine Situation schaffen, in der man von einer auskömmlichen Lebenslage sprechen kann.

Und nun die Tatsachen: Der Selbstversuch hat eindeutig gezeigt, dass man mit dem Ernährungsanteil in der Regelleistung auskommen kann.


Kann man aus Meinung und Tatsachen nun einen generalisierbaren Schluss in Bezug auf die Regelleistung ziehen? Ich meine nicht, denn schon Herr Ruschmeier hat darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Selbstversuch (Selbsterfahrung) handelt, der zudem durch ein hohes Eigeninteresse geprägt war wie auch durch ein „therapeutisches Setting” (nämlich die „einmalige” Situation, im April mit dem Ernährungsanteil Regelleistung auskommen zu müssen - und gegebenenfalls auch abzubrechen, was dem „normalen” Grusilem - Grundsicherungsleistungsempfänger - aber gerade nicht möglich ist).

Trotzdem - zunächst Respekt vor der konsequenten Umsetzung des Versuchs und dem Durchhalten. Und aus dem individuellen Nachweis sowie den eigenen Anmerkungen ergeben sich für mich unter Bezug auf allgemeine Überlegungen zur Frage des Regelsatzes/der Regelleistung schon einige tiefergehende (wenn nicht sogar grundsätzliche) Erkenntnisse, weshalb mein Kommentar nun auch etwas länger geraten ist (und auch noch ein paar Literaturstudien erforderte).


Eine zentrale Erkenntnis ist auch in diesem Versuch offenbar die immer wiederkehrende Erfahrung von „zeitweiligen” Teilnehmern an fremden Lebenslagen (das sind in der Forschung so etwas wie Sozioethnographen), dass ein (nicht zu erfahrendes, aber offensichtlich prägendes) Empfinden der „Endlosigkeit”, zumindest der nicht sicheren Endlichkeit dieser (eingeschränkten) Lebenslage unabhängig von der tatsächlichen materiellen Lage zu einer Abkoppelung von der „Normalgesellschaft” (bzw. dem, was als Zentrum der Gesellschaft gesehen wird) führt.

Günter Wallraff beschreibt dies Gefühl bei seinem letzten undercover Einsatz als Brötchenbäcker so: „Ein neuer Arbeiter steht in der Halle, allein, verzweifelt, er schreit, weil er sich verbrannt hat. Er hat keine Ahnung, was er tun kann, niemand hilft ihm, auch keiner der Kollegen. Genauso stand ich am ersten Tag in der Halle. Nur dass für mich der Albtraum immer ein absehbares Ende hatte, für ihn nicht. Für ihn währt dieser Albtraum wahrscheinlich noch heute.” (Zeitmagazin vom 1.5.0 8) Übrigens sollte man hier nicht vergessen, dass dieser Arbeiter mit Sicherheit ergänzende SGB II Leistungen (Aufstocker) bekäme bzw. bekommt - die Aussichtslosigkeit von „Hartz” beschränkt sich keineswegs auf arbeitslose Menschen.


Auch deshalb ist die isolierte „Anhebung” der Regelleistung nicht die Lösung des Ausgrenzungsproblems, aber sie würde die Ausgrenzung erträglicher machen (für den Ökonomen wären es „gesellschaftliche Befriedungskosten”!).



Nun ein paar Anmerkungen zu einzelnen Punkten und Tagebuchnotizen des Versuchs, die ich mal chronologisch liste.


1.Tag  „Es nervt zunächst einmal, immer über Geld nachdenken zu müssen. Es nervt auch, sich nicht einfach auf der Straße einen Coffee to go holen zu können, weil dann das Geld nicht reicht.”

Saldo am Tagesende: - 2,68 €

Diese beiden „Fakten” zwingen eigentlich schon allein zu einem völlig anderen „Einstieg” in die Grundsicherung. Mit dem Wissen um die Aufteilung der Regelleistung (also z.B. wie viel genau für Ernährung monatlich eigentlich drin ist, der Umrechnung auf den Tag) und einem bis auf 2 Stellen hinterm Komma bewussten Einkaufen können wir beide sicherlich die haushalterischen Anforderungen der Regelleistung bewältigen (bei mir selber zweifle ich allerdings schon, ob ich die Disziplin aufbringen würde, dies über viele Monate zu schaffen). Was aber machen Menschen, die diese Fähigkeiten gar nicht besitzen bzw. am Beginn der Hartz-Karriere schon mit Schulden belastet sind (vermutlich mindestens mehr als ein Drittel der Personen)? Welche Anleitung erhalten sie von den Fachleuten (Sachbearbeitern und Fallmanagern/Vermittlern), mit dieser Situation gesetzeskonform (!) zu Recht zu kommen? Und selbst, wenn diese Beratung (SGB I !!) erfolgen würde, können alle Menschen so frei und offen zugeben, dass sie Schwierigkeiten mit Geld(umgang) haben?

Aber das trifft doch auch auf Menschen zu, die nur wenig Geld verdienen, könnte man jetzt einwenden. Richtig, aber zum einen sind diese Menschen in der Regel nicht an ein Amt gebunden, das ihnen bis ins Detail Vorschriften macht (und sei es nur indirekt über nachträgliche Sanktionen, Verrechnungen etc.), und zum anderen ist das Leben als „Einkommensbezieher” eben doch nicht so gleichmäßig (Weihnachtsgeld, Überstunden, Gratifikationen, Nachzahlungen, Steuerneuberechnungen etc.), dass ich heute weiß, was ich in 3 Monaten zur Verfügung haben werde. (Wenn jetzt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus ARGEn und Sozialämtern ankommen und auf die massiven Kürzungen und schlechten Einkommensverhältnisse hinweisen, dann bitte: einmal auf die andere Seite des Schreibtisches gehen, da lebt es sich dann doch offenbar völlig ungeniert!).


Nicht zu vergessen: Die „Unsicherheit” des Einkommensbeziehers ist eine regelmäßig erfahrene (die vermutlich auch zu einer Budgetfähigkeit beiträgt), die „Sicherheit” des Grundsicherungseinkommens dagegen ist nur eine Scheinsicherheit, die durch die vielfältigen Hin- und Herrechnungen (aus den vielfältigsten Gründen) genau nicht zu dem „Festbetrag” führt und - so zumindest meine Erfahrung - in nicht wenigen Einzelfällen über Jahre (!) keine gesicherte Auskunft über das tatsächliche „monatliche Einkommen” zulässt.


Das Minus am Monatsanfang kommt im Selbstversuch dadurch zustande, dass erste „Vorratskäufe” gemacht werden. Wenn diese Bevorratung nicht streng haushaltstagebuchmäßig im Blick gehalten wird, ist mit dieser Bevorratung (die am Monatsanfang wegen der vergleichbar hohen Bargeldmenge auch dazu verführen kann, „Schnäppchen” zu tätigen, deren Auswirkungen auf das Monatsbudget nicht immer eingeschätzt werden/werden können) ein erster Einstieg in „Regelleistungsverschuldung” gegeben. Damit meine ich die vielfach festzustellende Tatsache, dass andere Positionen „vorgezogen” verbraucht, in der überwiegenden Zahl der Fälle aber nicht konsequent nachgehalten werden, sodass dann, wenn sie tatsächlich als Bedarf anfallen (Möbel, Reparaturen, Fahrten ÖPNV, Kleidung, Einladung zu einem Geburtstagsfest, Praxisgebühr etc.), neues „Vorziehen” notwendig ist (oder Geld beim Kumpel leihen). Das aber hat der Selbstversuch meines Erachtens eindeutig gezeigt: Wer nicht von Anfang an sparsam und möglichst ohne Defizit lebt, der hat keine Chance, das einmal verbrauchte Geld wieder reinzuholen.

Mein erstes Fazit: Ohne eine individuelle Prüfung, wie gut jemand haushalten kann, erscheint es mir fast fahrlässig zu sein, Menschen einerseits einer centgenauen „Vorausberechnung” (HlU+ KdU) seines Lebens zu unterwerfen, ihm gleichzeitig aber nicht die „fachlichen” Fähigkeiten einer angemessenen Haushaltsführung an die Hand zu geben (oder eben geprüft zu haben, dass er sie besitzt). Mein erstes Argument für die Erhöhung der Regelleistung: Ohne eine solche Prüfung - also das Absehen von der individuellen Bedarfslage, was ja auch mit der umfassenden Pauschalierung mindestens im SGB II bezweckt wurde - muss die Regelleistung auch eine „Missbrauchsquote” enthalten. Dabei ist Missbrauch jetzt nicht als vorsätzlicher Missbrauch zu sehen sondern als „unbewusster nicht vorschriftsmäßiger Verbrauch” . Die Alternative ist die Rückkehr zum BSHG (also ganz vieles im Einzelfall bedarfsprüfend zu gewähren) bzw. die Öffnungsklausel des § 28 SGB XII auch wieder im SGB II einzuführen (so ja der Vorschlag der Landesregierung NRW vermutlich aber auf einem anderen Hintergrund).

Anmerkung: Ich halte das Herumdoktern an SGB II/XII nicht für zielführend; wenn man hier zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt, wie ich sie ziehe, muss man m.E. eine Diskussion anfangen/fortführen, die in Richtung eines bedingungslosen oder bedarfsabhängigen Grundeinkommens (SGB XII) geht und einem davon losgelösten „Arbeitsföderungsgesetz mit pauschalierten Lebensunterhaltleistungen” (SGB II) und zwar ohne die Ausschlussregelungen (§ 5 SGB II und § 21 SGB XII).


4.Tag

Zum Wochenende habe ich schon in meinem ersten Kommentar was gesagt und das haben Sie ja auch in Ihrem Resumee bestätigt. Wenn man den ganzen Tag nichts zu tun hat, ist das sparsame Leben doppelt schwer, denn genau das, was der Normalmensch (endlich!) in seiner Freizeit macht, kann man sich nicht leisten (oder nur unter Verzicht auf das „Spaßmachende”, siehe Kinobesuch am 6.Tag). Versteht man dies als ein Plädoyer für Arbeitsgelegenheiten, so will ich gleich anfügen: Ja, auf jeden Fall, aber diese müssen freiwillig sein, denn sonst geraten sie wieder zur versteckten Lebensführungskontrolle (weil Du mit Deinem Nichtstun nicht zurechtkommst und u.U. deshalb „sinnlos” Deine HlU vertust, lassen wir Dich jetzt mal was arbeiten). Und wer freiwillig in eine solche Maßnahme geht, wird auch die Mehraufwandsentschädigung ganz anders „würdigen” als jemand, der dorthin gezwungen wird. Den Schwachsinn eines „pädagogischen Zwangsprogramms” kann man erleben, wenn man die U25 100% Sanktionsfälle anschaut, denen dann eine AGH angeboten (oder sogar auch noch aufgezwungen wird), um „ein bisschen Bargeld” zu haben.


5.Tag

Selbst die „kleinen Freuden des Alltags” (gemütliches Sonntagsfrühstück) verwandeln sich unter Regelleistungsaspekten in den „Zwang zum Aktivsein” (rechtzeitig Brötchenholen). Insgesamt ist mir an dem Selbstversuch aufgefallen, dass offenbar allein die (bewusste) Reduzierung der Geldmenge gepaart mit haushalterischen Fähigkeiten eine „16 - 18 Stunden Aktivität” (den Rest rechne ich mal fürs Schlafen) auslöst, die einzigartig ist.

Bedenklich/bedenkenswert ist aber die Aussage, dass das rechtzeitige Brötchenholen „enorm wichtig war, um etwas Lebensqualität fürs Wochenende zu bewahren”. Ein Hartzleben dürfte - so auch meine Einschätzung - ein tägliches Kämpfen um Lebensqualität bedeuten. Wie man da - wenn es nicht nur eine kurze Episode bleibt - auf Dauer behaupten kann, die Menschen seien „inaktiv” und benötigten einer besonderen „Aktivierung”, bleibt mir ein Rätsel. Man sollte dann ehrlich sein und sagen, dass es nicht um Aktivierung geht, sondern um Lebensführungskontrolle.




6.Tag

„der letzte Rest Milchreis, ich hätte auch Sägespäne mit Zucker essen können…”

Ich habe es früher auch nicht für möglich gehalten, dass Menschen sich aus Mülltonnen Essensreste (nicht die verschlossenen, abgelaufenen Lebensmittelmengen der Supermärkte!) holen und verzehren. Erfahrungen im Wohnungslosenbereich (wo ja lange Zeit und in einigen Fällen auch heute noch ein „Leben mit Tagessatz” die Regel war/ist) haben mich aber (bitter) belehrt, dass neben individuellen Problemlagen (Drogen- und Alkoholsucht) eben auch die „Reduzierung auf das zum Leben Unerlässliche” gepaart mit Unvorhergesehenem (einerseits also die mangelnde Einteilung, andererseits aber auch die „objektiven” Umstände als da sind unvorhergesehene Gebühren für Toilettenbenutzung, Schließfachgebühr, Busbenutzung, Kopiekosten für ein vorzulegendes Dokument etc.) zur „Rattenexistenz” nötigen kann.


9.Tag

„Ohne Geld muss der Spaß von woanders kommen…” Woher bitte? Wenn man ihn schon beim Grundbedürfnis Essen wegen knapper Mittel nicht realisieren kann (in einer zunehmend „ökonomisierten” Gesellschaft!), wie soll er dann - insbesondere gilt dies wohl für Menschen, die seit ihrer Kindheit unter Sozialhilfe/Hartzbedingungen leben (mussten) - in anderen Bereichen möglich sein? Ich stelle für mich immer wieder fest, dass die „ideellen” Vergnügungen gerade deshalb so wertvoll sind, weil ich mir um die Existenz keine bzw. kaum Sorgen machen muss. Ich kann ins Kino gehen mit oder ohne Süßigkeiten, ich kann - so wie heute - spontan entscheiden, ob ich ins Schwimmbad gehe, ohne mir überlegen zu müssen, ob ich dafür evtl. am Wochenende knapper leben muss. Der wichtige Unterschied für den Spaßfaktor: Ich kann  wählen. Das konnten Sie aber - zumindest solange Sie sich diszipliniert verhalten haben - gerade nicht. Und das ist eben ein ganz wesentlicher Unterschied.

Und noch als kleine „abseitige” Anmerkung: Sie haben immer wieder den erzwungenen Verzicht auf „schlechte Ernährung” als eine Art Ausgleich für den Verzicht benannt. Wenn dies auch auf Dauer so wäre (was ich aus verschiedenen Gründen bezweifle), dann wäre eigentlich die „disziplinierte Hartz IV-Ernährung” eine ausgezeichnete Grundlage vieler Diätbemühungen, sodass man vermutlich viele überteuerten (und aus meiner Sicht auch ökonomisch völlig überflüssigen) Wellnessfarmen schließen könnte und wieder etwas mehr Masse zum Verteilen hätte.


„Es muss mir schlechter gehen - alles andere wäre auch eine Verhöhnung der Steuerzahler.”

Ich bin auch Steuerzahler, fühle mich allerdings nicht dadurch verhöhnt, dass arme Menschen genauso leben dürfen sollen wie ein Großteil der Bevölkerung. Das nämlich halte ich für ein zwingendes Gebot eines sozialen Rechtsstaats, der trotz aller (sinnvollen) Ökonomisierungsbestrebungen ein paar Grundregeln eben nicht außer Acht lassen kann. Und ganz abgesehen davon: Solange gar nicht annähernd so viele Arbeitsplätze zur Verfügung stehen wie es Arbeitslose gibt, basiert eine solche Verhöhnung auf reiner „schwarzer” Pädagogik aus dem neunzehnten Jahrhundert (damals „Umerziehung” der freigesetzten Landarbeiter zu Industriearbeitern, heute Erhaltung einer abstrakten Arbeitsfähigkeit, die faktisch aber nicht mehr abgerufen wird). Pointiert könnte man auch sagen, dass darin die sowjetrussische Formel wiederkehrt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Wie übrigens nach meiner Einschätzung immer wieder verblüffende Ähnlichkeiten festzustellen sind zwischen den Vorschlägen, die aus der Controlling-, Steuerungs- und Ökonomisierungsecke kommen, und „Politbüroqualitäten”.


Der Deutsche Verein hat zum Thema „Fordern und Fördern” im Juli 2002 bedenkenswerte Formulierungen veröffentlicht: „Die Gewährung existenzsichernder Sozialleistungen bei Nichtvorhandensein oder Verlust eines Arbeitsplatzes ist nach Grund und Leistungsniveau sozialstaatlich geboten und nicht Teil bzw. Ursache des Problems. Der Perspektivwechsel hin zu aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration ist Ergänzung, nicht Alternative oder Ersatz existenzsichernder Transfers. …….. Die Verpflichtung zur Aufnahme jeder zumutbaren Arbeit setzt eine Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik voraus, welche die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes und des Lebensunterhaltes der unterhaltsberechtigten Angehörigen durch Erwerbsarbeit grundsätzlich tatsächlich ermöglicht. (Hervorhebung von mir)” (Dt. Verein, Anforderungen an eine Reform der Sozialhilfe; in: NDV 7/02)


11.Tag

Nur soviel zum homo oeconomicus (der mir bis heute suspekt geblieben ist): Ohne die Sinnfrage (das wäre dann neben dem ökonomischen und psychologischen Aspekt der philosophische Bereich) bleibt auch der h. o. ein unvollständiges Wesen. Als Nutzenmaximierer (wessen Nutzen eigentlich?) müsste er eigentlich die Selbstentleibung sofort betreiben, denn ein dauernd ressourcenvernichtendes Leben, das unzweifelhaft mit dem Tod endet, hat unter rein ökonomischen Aspekten betrachtet keinerlei Nutzen (außer für das Subjekt selbst, aber damit sind wir bei der Philosophie!).

Und da Sir Dahrendorf („besser working poor als nur poor”) inzwischen ein paar Mal zitiert wurde, will auch ich ihn bemühen. Er verweist an vielen Stellen auf den Bürgerstatus als ein wesentliches Element moderner zivilisierter Gesellschaften (auch Marktgesellschaften!). Und dazu heißt es: „Der Bürgerstatus, citizenship, beschreibt zunächst eine Menge von Anrechten. Diese Anrechte bestehen unbedingt. Sie sind also weder von Herkunft und sozialer Stellung noch von bestimmten Verhaltensweisen abhängig. Wo es um Anrechte geht, ist die Aussage, ‚wer nicht arbeitet, soll auch keine Sozialhilfe empfangen’, ebenso unakzeptabel wie die andere Aussage, ‚wer keine Steuern zahlt, darf nicht wählen’ oder auch ‚wer das Gesetz verletzt, hat keinen Anspruch auf Rechtsmittel’. Der Status des Bürgers ist unveräußerlich. Sein konstitutives Merkmal ist, dass er nicht aufgerechnet werden kann; es handelt sich eben nicht um einen ökonomischen Status. Mit Recht betont T.H.Marshall, dass der Bürgerstatus Menschen insoweit von den Kräften des Marktes entfernt, ja befreit.” (Dahrendorf, Der moderne soziale Konflikt; Stuttgart 1992). Demgegenüber ist der h.o. ein ziemlicher Neandertaler.


Interessant sind die Aussagen zum Supermarkt (der ja allgemein als preiswert gilt), wo „alles teurer ist”. Zur Frage der „Ausbildung” zum Hartz IV Empfänger dürfte damit auch die Information gehören, dass man sich mit begrenzten finanziellen Mitteln laufend um die billigsten Einkaufsmöglichkeiten kümmern muss, da der Markt offensichtlich äußerst dynamisch ist und somit fehlende Einkaufsflexibilität zwangsläufig zu finanziellen Nachteilen führt. Da kommt aber dann (leider) die Frage der Mobilität ins Spiel, außerdem wohl auch die Frage von Informationen (verzichtet man z.B. auf eine - teure - Tageszeitung, so verzichtet man auch auf  - mich nervende - umfangreiche Preisinformationen der verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten).


„…ich hab kaum Geld für was ordentliches zu essen. Das ist hart, ätzend, es nervt, ist es menschenunwürdig?” Auch ich würde hier sagen, dass dies nicht per se menschenunwürdig ist, aber um auf die Verhöhnung des Steuerzahlers zurückzukommen: Hier fühle ich mich als Steuerzahler verhöhnt. Denn dass ein Mensch - selbst wenn er einen „selbstverschuldeten” Selbstversuch unternimmt - feststellen muss, dass er kaum Geld für was ordentliches zu essen hat, sind meine Steuergelder offensichtlich zweckwidrig verwendet worden, denn „was ordentliches zu essen” gehört für mich zu den Menschenrechten (Artikel 25, Recht auf Wohlfahrt), dürfte unstreitig zum Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes gehören und somit mindestens ebenso wenig hinzunehmen sein wie das „Schmarotzertum” von Menschen, die beharrlich nicht arbeiten wollen, obwohl sie dadurch ihren Lebensunterhalt sichern könnten. Aber selbst die haben nach meiner Meinung ein Recht auf was ordentliches zu essen, womit ich mich in Einklang mit Rothkegel befinde: „Wenn der Staat es hinnehmen wollte, Arbeitsunwillige verhungern zu lassen, käme seine Garantenstellung zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit letztlich als polizeiliche Pflicht zur Gefahrenabwehr zum Tragen; die Sozialhilfe träte dann im Gewande vorkonstitutioneller Strukturen auf, was die verfassungsrechtliche Bedenklichkeit solcher Ausnahmeregelungen deutlich werden lässt.” (Rothkegel, Bedarfsdeckung durch Sozialhilfe - ein Auslaufmodell?; in: ZfSH/SGB 11/03)


„Der Freundeskreis mag sich auflösen, der Familienkreis doch wohl eher nicht, oder?” Allein der hohe Anteil Alleinerziehender macht deutlich, dass zumindest verhältnismäßig mehr Menschen in unvollständigen Familien „auf Hartz IV leben” (müssen) und somit der Verweis auf die Familienunterstützung mindestens infrage zu stellen ist. Die mir bekannten Alleinstehenden haben gar keine Familie mehr oder sind durch Scheidung, Sucht, Verschuldung etc. sowohl von ihren Familien als auch von „normalen sozialen Bezügen” abgekoppelt. Und nimmt man die „Zwangsverlängerung” der BG (U25) im SGB II hinzu sowie die im letzten Jahr geführte Diskussion um die „Anrechnungsproblematik” etwa von Konfirmationsgeschenken, wird schnell deutlich, dass familiäre Unterstützung bei einem „ökonomisch findigen Sachbearbeiter” eher eine Bedrohung darstellen kann (ich bin mir ziemlich sicher, dass es im Einzelfall schon Anrechnung von „Sachbezugswerten” gegeben hat, wenn - wie Sie schreiben - „die Familie mal einen ausgegeben hat”). Das führt dann in der Konsequenz zu „illegalem Verhalten” (mit der Folge weiterer Unwägbarkeiten hinsichtlich möglicher Leistungsaufhebung und -rückforderung) oder zu weiterem Rückzug.


14.Tag

Aufstrich wird dünner gestrichen (am 16. Tag „extra dünn”) und Kaffee dünner gekocht (am 30. Tag gabs zum Frühstück gar keinen mehr). Kleinigkeiten mag man denken, aber genau diese (im Alltag unmerklichen) Kleinigkeiten sind in der Summe Einsparmöglichkeiten, die aber nicht nur mit einem Verlust an Speisenqualität einhergehen, sondern mit Sicherheit auch einem Verlust an Ernährungsqualität. Und auch dies kann sich zu einem Muster entwickeln: Am Monatsanfang, wenn man „liquide” ist, lebt man „gut”, zum Monatsende wird es dann „dürftig”. Das mag unter „Nutzenmaximierungsaspekten” sinnvoll sein („vielleicht erlebe ich das Monatsende gar nicht mehr”), führt aber auf die Dauer neben der unzureichenden Ernährung auch zu einem gerade nicht wirtschaftlichen Verhalten.


15. Tag

„Durch die Stadt zu laufen und kein Geld für irgendwas zu Essen oder zu Trinken zu haben ist das Härteste, muss ich sagen.” Ja, das kann ich auch aus einem (unfreiwilligen) Selbstversuch vor einigen Jahren nur bestätigen. Und es ist bei uns beiden eben nur eine einmalige Erfahrung; bei einer nicht unbedeutenden Zahl von Grundsicherungsempfängern gehört es aber zum regelmäßigen „Erfahrungsschatz” zum Monatsende hin.


17.Tag

„Heute hatte ich das Seminar in Gelsenkirchen, das hat den Finanzplan durcheinander gebracht.”

Ein vermutlich auch ziemlich unterschätztes Problem: Das Besondere im Alltag (was wir in der Regel ja als positiv empfinden, weil es Abwechslung bringt).

Wie könnte das bei Grundsicherungsempfängern aussehen?




SGB II:

Heute hatte ich 3 (ergebnislose) Vorstellungstermine, das hat den Finanzplan durcheinander gebracht.

Heute rief meine Tochter an, ihre Älteste kam 2 Stunden früher von der Schule, ob ich ihr nicht was zum Mittag mitmachen könne, sie käme erst gegen 15 Uhr zurück, das hat meinen Finanzplan durcheinander gebracht.

Heute war ich zum Seminar (Bewerbungsunterlagen erstellen), die Fahrkarten musste ich erstmal auslegen, weil wir das Geld erst im Nachhinein ausgezahlt bekommen, das hat den Finanzplan durcheinander gebracht.


SGB XII:

Heute war Betriebsausflug der WfbM, das hat den Finanzplan durcheinander gebracht.

Heute haben wir mal auf das Essen auf Rädern verzichtet und selber gekocht, das hat den Finanzplan durcheinander gebracht.



18.Tag

„.. und wir hatten beschlossen, morgen eine Pizza essen zu gehen. Haben wir heute abend aber doch wieder gecancelt, weil ich noch mal nachgerechnet habe und es noch nicht drin ist.”

2 Fragen, die schon in einigen Anmerkungen drinstecken:

-       Wie lange kann man sich diese „Frustbearbeitung” verkneifen (und auch die „Gönnereien” wie die Cola im Kino bzw. im Heimkino am 19.Tag)?

-       Wie lange macht Ihre Frau das mit?

Die letzte Frage scheint vielleicht etwas vermessen zu sein, aber wenn Sie bedenken, dass Sie rein rechnerisch ein Darlehen Ihrer Frau von ca. 13 € in Anspruch genommen haben (soviel würden Sie in etwa beim Ernährungsanteil weniger haben, wenn Sie die Regelleistung für Verheiratete/Paare bekämen), können sich schon Fragen der „Eheharmonie” ergeben. Ich will hier nicht die Diskussion um die Problematik der unterschiedlichen Regelleistungen aufnehmen, auf die Sie ja in einer Antwort zu Anfang des Versuchs eingegangen sind. Aber dieser Punkt macht meines Erachtens noch mal deutlich, wie die „Reduzierung” im materiellen Bereich noch mal „schärfer” werden kann, wenn man nicht nur - wie bei Ihnen - freiwillig sich beschränkt, sondern gezwungen ist, gemeinsam zu wirtschaften. Ich hatte in der ersten Anmerkung darauf hingewiesen, dass man sowohl die „Unvernünftigkeiten” des Partners („ich gönne mir einfach mal was”) wie auch seine „Fürsorglichkeiten” („dem armen Mann kaufe ich einfach mal die Pizza mit Pommes”) beachten muss, gerade wenn es um die Langzeitwirkungen geht. Ich habe den Eindruck, dass Sie dieses Problem nun auch „hautnah” erlebt haben.


23.Tag

„ich merke schon, dass ich anders drauf bin”. Ja, kann ich bestätigen: Nervöser und unruhiger. Falls Sie selbst den Eindruck hatten, an Gelassenheit zu verlieren, so wäre das eine Bestätigung meiner Erfahrung mit Grundsicherungsempfängern, dass häufig die eigentlich notwendige „ruhige” Betrachtung des Lebens (das ist eine Grundlage für vernünftige Planung!) nicht (mehr) möglich ist. Und dass die von Ihnen zitierten Bemerkungen bei solcher „Grundstimmung” eben auch gewalttätige Reaktionen (die ich keineswegs billige) auslösen können, sollte in zukünftigen Fortbildungen für ARGE/KoJo/ZfA-MitarbeiterInnen zum Standardrepertoire gehören.





25.-27. Tag

„Ernährung außer Haus ist jedenfalls äußerst schwierig mit den paar Kröten….”

Ein weiterer Punkt, warum die Frage einer Regelleistungserhöhung so komplex ist. Zum einen braucht man ja als Leistungsbezieher nicht wie der arbeitende Mensch außer Haus zu sein, man könnte also billig leben (das Problem „Essen aus Langeweile” lasse ich hier mal beiseite). Aber genau damit wird die soziale Isolation gefördert, denn ich kann ja auch - was unter diesem Aspekt sinnvoll wäre - keine großen Einladungen machen, bin also wieder auf mich selbst bzw. die Hartz IV Familie verwiesen.

Was schwerer wiegt: Der Übergang in die „Verringerung der Hilfebedürftigkeit” (oder sogar Beseitigung) durch Arbeit ist nach wie vor so geregelt, dass vieles vorzustrecken ist (bei einem gleichzeitig auch von Ihnen erfahrenen „Mehrbedarf”). Natürlich bekommt man (fast) alles wieder, natürlich kann man viele Anträge auf Beihilfen und Zuschüsse stellen (wenn man es denn weiß!). Und natürlich kann man beim Chef um einen Vorschuss bitten. Das sind aber meines Erachtens alles Vorschläge, die sich aus der Sicht des „Alltags von Einkommensbezug” ergeben, nicht aber aus der Lebenslage „Übergang aus Grundsicherungseinkommen”. Genau der Übergang in eigenes Einkommen ist (sowohl durch die gesetzlichen Vorgaben wie auch durch oftmals „stumpfes” Verwaltungshandeln) mit Hürden versehen, an denen nicht wenige Versuche, sich „aus eigener Kraft aus dem Sumpf zu ziehen”, scheitern. Ich gehe im Moment davon aus, dass neben den immer wieder beschworenen fehlenden Anreizen (bzw. den zu hohen Leistungen fürs Nichtstun) für eine Arbeitsaufnahme auch dieser „Hürdenlauf” erfolgreiche Vermittlungsansätze behindert oder sogar zunichte macht.


„…ich habe also noch 11,04 € bis zum Monatswechsel…”

Das ist der „turn-over” vom wirtschaftlichen Haushalten zur „sozialistischen Mangelwirtschaft” (hier finde ich es geradezu grandios, dass das Ergebnis dieser „neuen Ökonomie” ein Inbegriff der kapitalistischen Wirtschaft - die Cola - ist; soviel zu meinem interpretatorischen Spaß)




Zu konkreten Fragen und Anmerkungen aus der Diskussion:

„Welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen hätte eine Regelsatzerhöhung unter den Aspekten Lohnabstandsgebot und Finanzierbarkeit” (Antwort vom 7.4. auf Kommentar zum 6. Tag)


Lohnabstandsgebot: Gibt es das im SGB II überhaupt??? Ich habe bisher keine Stelle gefunden, an der es explizit steht. Und somit käme es nur über den Umweg der Fortschreibung der Regelleistung in Betracht. Aber auch da lese ich die Verweisung (bisher) nicht als zwingenden Einbezug. Ich lasse mich gern eines besseren belehren (und wäre auch ziemlich erstaunt, wenn der Gesetzgeber seinerzeit dieses „unverzichtbare Strukturprinzip (reichsgesetzlicher Fürsorgegesetze!!)” bewusst draußen gelassen hätte - eher glaube ich auch hier an eine der vielen Nachlässigkeiten und Flüchtigkeitsfehler der berüchtigten Nachtsitzungen ). Ist es aber nicht drin (was ich für sehr sinnvoll hielte), könnte man viel entspannter mit der von mir weiter oben vorgeschlagenen „Grundsatzdiskussion” umgehen.

Und wenn man an dem Lohnabstandsgebot festhalten will, dann darf man meines Erachtens keineswegs die komplizierten, aber nicht weniger überzeugenden Überlegungen von Frommann außer Acht lassen, der in einem Artikel im Nachrichtendienst des Dt. Vereins (7/04) „Zur Bemessung des Regelsatzes der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für das Jahr 2005″ unter der Überschrift „Warum nicht 627 EURO?” sagt: „Der Verordnungsgeber hat den Eckregelsatz für 2005 nicht richtig errechnet.” (S. 252)

Und wem das „zu dünn” in der Argumentation ist, der lese sich in Ruhe die Ausführungen von Rothkegel zur These 8 (Neubemessung der Regelsätze) durch, wo - ebenfalls vor Verabschiedung der Gesetze - wesentliche, bis heute übergangene oder (noch) nicht bearbeitete Probleme benannt werden (Rothkegel, Sozialhilferecht im Umbruch, ZfSH/SGB 7/04).


Finanzierbarkeit: Das Gesetz SGB II wurde seinerzeit gemacht mit der „Vorhersage” einer Halbierung der Arbeitslosenzahlen. Allein das Einhalten dieser Vorhersage (schade, dass man es nicht in eine Eingliederungsvereinbarung gegossen hat!) würde die Frage der Finanzierbarkeit einer Erhöhung um 80 € monatlich (das ist glaube ich in etwa der Betrag, den der Paritätische mal errechnet hat) obsolet werden lassen. Aber Sie wollten ja keine Argumente a la Zumwinkel etc.

Die Finanzierbarkeit ist eine Frage der Verteilung. „Heute ist vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen einerseits und wachsender Probleme gesellschaftlicher Desintegration andererseits die Rede von einem Umbruch des Sozialstaats. Darüber hinaus existieren Bestrebungen, den Sozialstaat als solchen finanziell zu entlasten und die Sozialverwaltung „schlanker” zu gestalten. Dies bedeutet nichts anderes, als die Reichweite und Sicherheitsfunktion gesamtstaatlicher Sozialpolitik normativ, instrumentell und finanziell zurückzunehmen und ist Ausdruck einer bewussten Distanz zum sozialen Interventionsstaat.” (Rothkegel, Sozialhilferecht; Baden-Baden 2005)


„Der dt. Sozialstaat bewegt sich zwischen diesen Positionen (Gleichverteilung aller Güter versus Steuern sind Diebstahl), nach meiner Einschätzung aber sehr deutlich auf Seiten der ersten Position. Jeder weitere Schritt in diese Richtung lässt die zu verteilende Masse nur noch kleiner werden und wäre daher zum Nachteil aller.” (Antwort vom 28.4. auf Kommentar zum 25.-27. Tag)

Dazu ein Verweis auf einen Vortrag von Schulte „Was ist Gerechtigkeit - wirkungsorientiert betrachtet?” veröffentlicht in der Tagungsdokumentation der 4. Magdeburger Gespräche „Qualitätsentwicklung im Dialog”, herausgegeben von Dr. Jan Schröder, Bonn 2002.


„Sind Mittel nicht bereit, wird gehungert…. Hungern heißt aber auch sparen, was ich heute nicht ausgebe, habe ich morgen noch.” (Antwort vom 16.4. auf meinen Kommentar zum 13. Tag)

Ja, faktisch wird dann gehungert, aber es ist und bleibt nicht in Ordnung. Insbesondere wenn die betroffenen Menschen nichts dafür können, dass die Mittel nicht bereit sind. Auch hier ist meines Erachtens die „Reservemasse” (oben von mir als „Missbrauchsqoute” in der Regelleistung benannt) eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit, um - jedenfalls im Regelfall - eine Existenz „am Rande des bereiten Mittels” zu verringern. Und - da stimme ich mit Ihnen völlig überein - für Menschen, die nicht haushalten können, ist jede Regelleistungserhöhung unerheblich, was die „Auskömmlichkeit” angeht. Und natürlich spricht das Nicht-Haushalten-Können von mehr oder weniger vielen Sozialarbeitern, Lohnempfängern, Sachbearbeitern, Managern und Aufsichtsratmitgliedern (bisher) nicht gegen eine Erhöhung der Bezüge, denn auch das wäre eine - ökonomisch sinnvolle - Lebensführungskontrolle.




Noch ein paar allgemeine Anmerkungen

Der Selbstversuch bezog sich auf den Ernährungsanteil in der Regelleistung, somit ist es schwierig (und begegnet sofort berechtigter Kritik), wenn Schlussfolgerungen auf die gesamte Regelleistung gezogen werden. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass der Ernährungsanteil in (untrennbarer) Verbindung zu anderen Teilen der Regelleistung steht (Energie/Kochfeuerung, Hausrat, Freizeit) und zudem die gegenseitige „Ausgleichsfähigkeit” durch die Pauschalierung eine Intention der „neuen” Regelleistung nach SGB II/XII gewesen ist (dem Leistungsempfänger soll ein besseres/freieres Wirtschaften ermöglicht werden). Der Wert des Selbstversuchs liegt für mich darin, dass durch die „Engführung” auf einen Einzelbereich die „Dramatik” der centgenauen Berechnung (und praktischen Umsetzung) deutlich wird. Damit dürfte bei einer weiteren „Aufschlüsselung” der Regelleistung (was z.B. das BSG hinsichtlich des Warmwasseranteils ja offenbar auch getan hat) die Diskussion um die Angemessenheit der Regelleistung neuen Schwung bekommen. Und ich wage die Prognose, dass es im Ergebnis darauf hinauslaufen wird, dass es eben nicht reicht. Vielleicht führt auch das dazu, dass die Diskussion um eine pauschalierte Arbeitsföderungsleistung als bedarfsunabhängige „Grundsicherungsleistung” mit einer „darunterliegenden” bedarfsabhängigen Sozialhilfe (wieder) in Gang kommt und nicht nur neue Statistikmodelle entwickelt werden, die in ihrer Struktur eher zur Verschleierung von Bedarfsgerechtigkeit beitragen.


Ein weiteres Problem ist der „Ansparbetrag”. Dazu ein Zitat von Berlit aus Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von 2003, die sich mit über 3 Jahren Gesetzesrealität weitgehend bestätigen lassen: „Die Höhe der zur pauschalierten Abgeltung in die Regel(satz)leistungen hineingerechneten Beträge lässt nicht erkennen, dass sie auf ausreichenden Erfahrungswerten gründen. Die Ansätze sind auch nicht so differenziert ausgefallen, dass sie die jeweils wesentlichen personen- und sachbezogenen Bedarfsmerkmale erfassen; die aus § 12 Abs. 2 BSHG übernommene Vorgabe, dass bei Kindern und Jugendlichen der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf erfasst, findet in dem grobstufigen Pauschalsystem keinen Niederschlag. Der aus dem normativ beibehaltenen Bedarfsdeckungsprinzip folgende Individualisierungsgrundsatz wird mit der Folge weitgehend aufgegeben, dass das auf Sicherung des sozialstaatlich gebotenen Existenzminimums jedes Einzelnen bezogene Bedarfsdeckungsprinzip in einer durch anzuerkennende Typisierungsbelange nicht mehr gedeckten Vielzahl von Fällen durch eine statistische Überformung verletzt wird; die normative Vorsorge für atypische und Härtefälle ist unzureichend. Durch die Zusammenführung mit den laufenden Leistungen wird zudem eine (verfassungs)gerichtliche Überprüfung der Setzungen selbst auf der Basis der bislang hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Ansätze erschwert, weil die einzelnen Bestandteile der in die Gesamtleistung eingeflossenen Teilelemente verschmolzen und damit bislang einzeln beurteilbare Teilelemente ‚wechselseitig deckungsfähig’ werden.” (Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe; in: info also 5/03)


Und auch noch (wenn auch knapp) vor der Verabschiedung der Gesetze kann man in einer Auswertung zu Pauschalisierungsversuchen (unter anderem) nachlesen, was sich auch aus dem Selbstversuch an Erkenntnissen gewinnen lässt: „Die unterschiedlichen Voraussetzungen bei den Bedarfsgemeinschaften erfordern einen differenzierten Umgang und Einsatz der Pauschalierung seitens der Sozialhilfeträger.” (Nothbaum/Lübker/Kämper, Die Konsequenzen einer pauschalierten Sozialhilfe; in: NDV 9/04)


Hinsichtlich des „Ernährungswertes” hat der Selbstversuch immer wieder Fragen aufgeworfen, die ich mit einem Zitat aus der alten BSHG-Diskussion weiterführen will: „Gefordert ist vielmehr, dass mit dem zugestandenen Ernährungsbedarf eine vollwertige Ernährung auch „praktisch” realisiert werden kann. Gefordert ist somit eine „Praktikabilität”.

Methodisch könnte hierbei an ernährungswissenschaftliche Untersuchungen angeknüpft werden, in denen auf der Basis einer Vielzahl unterschiedlicher und miteinander kombinierter Tagesspeisepläne eine Aussage über die monatlich notwendigen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte und kostengünstige Ernährung getroffen wird.” (Hofmann, zur Höhe des Eckregelsatzes zum 1.7.96 auf der Grundlage der EVS 1988; in: info also 2/95)


Zum Abschluss dieser ziemlich lang geratenen Anmerkungen noch ein Zitat, dass vielleicht in Ergänzung zu einigen Fragen aus dem Selbstversuch deutlich machen kann, dass die Höhe der Regelleistung ökonomisch von Bedeutung sein mag, für das Problem der sozialen Exklusion aber nur eine unter vielen Fragen darstellt.

„Jeder Bedürftigkeit, jedem Leiden wohnt eine Vorstellung davon inne, nicht nur, dass etwas fehlt, sondern auch, wie es besser sein könnte. Devianz, Leiden, Hilfsbedürftigkeit theoretisch unter dem Gesichtspunkt des Defizits, praktisch unter dem der Reparatur, Rehabilitation, Resozialisierung zu fassen, verfehlt aber gerade diese Dimension der Veränderung, denn solche Theorie und Praxis beschränkt sich auf das Ziel der (Wieder-)Einsetzung in den Status der Normalität, damit ausdrückend, dass die Lebensumstände des einzelnen um das Normalmaß variieren mögen, dass an diesem aber und mithin an dem, was Leben heißt, grundlegend nichts sich verändern solle.” (Brumlik/Keckeisen, Etwas fehlt - Zur Kritik und Bestimmung von Hilfsbedürftigkeit für die Sozialpädagogik, in: Kriminologisches Journal 3/76)


Und wem das zuviel sozialpädagogische Utopie ist, dem hilft vielleicht noch mal Dahrendorf: „Eine freie Gesellschaft erlaubt den Unterschieden der Menschen, und zwar nicht nur denen der Art sondern auch denen des Ranges, viel Spielraum. Die Grenze der mit Freiheit verträglichen Ungleichheit liegt erst dort, wo die Bevorzugten den Benachteiligten ihre Teilnahmerechte bestreiten können oder die Benachteiligten ganz und gar von der Teilnahme am sozialen, ökonomischen und politischen Prozess ausgeschlossen bleiben. Gegen beides hilft nur eines, die garantierte Grundausstattung für alle. Dazu gehören die Grundrechte aller Bürger, aber auch ein Grundniveau der Lebensbedingungen, vielleicht ein garantiertes Grundeinkommen, jedenfalls gewisse öffentliche Dienstleistungen, die allen zugänglich sind.” (Dahrendorf, Auf der Suche nach einer neuen Ordnung; München 2003). 

 

 

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Selbstversuch - Leben mit Hartz-IV: Resümee

Verfasst von welfareandeconomics am Sonntag, 4. Mai 2008

Es wird Zeit, nun endlich mein persönliches Resümee zu dem letzten Monat zu ziehen. 

Was ich bei der Planung und Bekanntgabe des Versuches im Februar auf jeden Fall unterschätzt habe, ist die Art der Öffentlichkeit einer solchen Aktion. Teilweise hatte die Seite mehr als 1000 Besucher pro Tag. So der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein, ist nicht immer ein Vergnügen (wobei natürlich jeder Recht hat, der sagt: “Selbst Schuld - was macht er so’n Kram!”). Auch konnte ich mich nicht dem reiz entziehen, bei Tacheles mitzulesen, was dort über den Versuch geschrieben wurde. Das war nicht immer schön, gehört aber wohl dazu und scheint naturgemäß so sein zu müssen. Es gab dort auch wenige positive Stimmungen sodass man nicht alle Schreiber dort über einen Kamm scheren kann. Vielleicht hatten am Ende auch diejenigen dort Recht, die sich nicht mehr an den Diskussionen beteiligt haben - denn mein Versuch ist nicht repräsentativ (welchen Anspruch er auch nie hatte), sondern auf Selbsterfahrung gerichtet.

Die hatte ich im letzten Monat reichlich, und ich bin schon der Ansicht, dass mich das noch eine Zeit lang prägen wird. Ich schildere meine Erfahrungen mal unter einigen Überschriften: 

  • Selbstdisziplin

Ohne Frage - mit so wenig Geld auszukommen ist eine Frage der Selbstdisziplin. Man muss extrem aufs Geld achten und sich ständig zusammen reißen. Das fällt natürlich ungleich schwerer, wenn man mehr oder weniger zu einer solchen Existenz ‘gezwungen’ wird, statt sie sich selbst aufzuerlegen. Ich habe ‘gezwungen’ in Anführungszeichen gesetzt, weil ich nach wie vor der Auffassung bin, dass es immer Alternativen gibt. Irgendwo gibt es immer eine kleine Zuverdienstmöglichkeit, man kann umziehen in den Süden des Landes oder sonst etwas tun (und wenn’s Pfandflaschensammeln ist). Aber auch derartige Entscheidungen erfordern ein gewisses Maß an Engagement und Disziplin, wovon mir schon klar ist, dass das nicht jeder aufbringen kann.

  • Anforderungen an Haushaltungskompetenz

Dieser Punkt hängt eng mit dem oben erwähnten zusammen, umfasst aber noch etwas mehr. man muss in der Lage sein, sich sein Geld wirklich einzuteilen, den Überblick zu bewahren und wirtschaftlich zu haushalten. Die Gefahr des Verderbs von Lebensmitteln ist dabei nur ein Punkt. Ich selbst kenne persönlich Menschen, die dazu einfach nicht in der Lage sind, und die bekommen in der zweiten Monatshälfte regelmäßig Probleme. Was man da tun kann, ist mir nicht klar, denn auch 50 € im Monat mehr, würden das Problem nicht lösen, sondern allenfalls um ein paar Tage nach hinten verschieben. 

  • Essen aus Langeweile

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Unter der Woche habe ich es deswegen geschafft so wenig zu essen, weil ich durch meine Arbeit abgelenkt war und oft gar keine Zeit zum Hunger haben hatte. Wenn man aber um 8 Uhr morgens seine notdürftig bestrichenen zwei Scheiben Brot aufgegessen hat, sind die 4 Stunden bis mittags eine lange Zeit. Da braucht noch einmal mehr eine Portion Selbstdisziplin. Es darf eigentlich nichts zum Essen in der Nähe sein - auch das ein Vorteil, wenn man auf der Arbeit ist - sonst wird man kaum dran vorbei gehen können. 

  • Getränke

Eine wirklich erschreckende Erkenntnis: Für Getränke - außer Leitungswasser und schwarzen Tee - ist einfach kein Geld vorhanden. Ich habe die Flasche Cola erst am letzten Tag aufgemacht, als ich sicher war, dass das Geld reicht. Leitungswasser aus Geldknappheit trinken zu müssen ist hart und führt wohl auch dazu, dass man unterm strich zu wenig trinkt, weil’s einfach kein Vergnügen ist. Ich trinke sonst auf der Arbeit neben dem Kaffee auch eine Flasche Mineralwasser. das konnte ich mir diesen Monat nicht leisten und zugegebenermaßen habe ich stattdessen Leitungswasser tagsüber nur sehr selten getrunken - will sagen: ich habe sehr wahrscheinlich in dieser zeit zu wenig getrunken.

  • gesunde Ernährung

Das war ja der Hauptstreitpunkt in diesem Monat. Meine Ernährung war wohl nicht gesund. Sie war allerdings geschuldet der Relation aus knapper Zeit und knappen Mitteln. Hätte ich den ganzen Tag Zeit gehabt, hätte ich wahrscheinlich auch öfter mal etwas Gemüse gekocht. Obst habe ich aber oft aus finanziellen Gründen weg gelassen. Allerdings hat gesehen, dass auch eine Ernährung ohne Zusatzstoffe und mit Bio-Lebensmitteln möglich ist, wenn man bereit ist, dafür weniger zu essen. 

Noch ein Frage an die Kritiker: Wie viele der gesunde-Ernährung-Kritiker sind eigentlich Raucher?

  • Stimmen aus der Kollegenschaft

Das war auch so ein Ding. Fast alle Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, fanden die Idee gut, hatten aber keine Lust mitzumachen. Fast alle haben auch gesagt, dass sie es für nicht möglich hielten, mit dem Geld auszukommen. Niemand wollte aus dieser letzten Feststellung aber eine Schlussfolgerung für sein eigenes Handeln ziehen. Soll heißen: Viele Sachbearbeiter scheinen damit leben zu können, den Antragstellern implizit sagen zu müssen: “Ich weiß, dass Sie damit nicht hinkommen können, aber ich habe die Gesetze nicht gemacht. Ich mache hier nur meinen Job.”

Das ist mir persönlich zu wenig.

  • Abrutschen der Mittelschicht

Ich denke, ich habe in der letzten zeit etwas mehr verstanden, was das eigentliche Problem an Hartz-IV ist: Es geht gar nicht so sehr um die Menge Geld, die jemand zur Verfügung hat. Die Zeiten der alten Sozialhilfe nach dem BSHG waren sicher auch nicht besser. Es geht vielmehr darum, dass einer enormen Anzahl von Menschen ein Stempel aufgedrückt wird: “Du bist Hartz-IV!” Die Gesellschaft spaltet sich damit in die eine und die andere Gruppe. Diejenigen, die den Stemple erhalten, haben es damit schriftlich: “Willkommen in der Unterschicht!” Dieser gesellschaftliche Prozess ist aber nicht mehr rückholbar. Egal, wie viel man auf den Regelsatz drauf packen würde, das Stigma bleibt. Führt man sich noch die enormen Vermögensfreibeträge vor Augen - falls sie denn ausgeschöpft werden - kann rational keineswegs von Armut gesprochen werden. Aber darum geht es - wie gesagt - eben nicht. Es geht um die Spaltung in Hartz-IVler und die anderen. 

Im Übrigen haben die Kritiker Recht - das ist meine Erfahrung - dass besonders die so genannte Mittelschicht, die wohl auch durch ihren Wählerwillen in erster Linie für die Agenda 2010 gesorgt hat, sich damit ins eigene Fleisch geschnitten hat. Wer immer schon in der Unterschicht gelebt hat, hat die 50 € monatlicher Sozialhilfe gern mitgenommen und kommt auch aufgrund seines angepassten Konsumverhalten mit dem Geld aus. Hart ist es für diejenigen, die ein Mittelklasseleben gewohnt und sich nun nach 12 Monaten Alg-I extrem umstellen müssen.

  • soziale Isolierung

Das Argument habe ich von wimscha, der hier einen ausführlichen Kommentar geschrieben hat (sich aber mit seiner weiteren Antwort noch immer Zeit lässt) - es entspricht aber auch meinen Erfahrungen: Fast jede soziale Aktivität kostet Geld, und dieses Geld hat man nicht. Leben mit Sozialhilfe führt daher sicher auch zu Segregation, weil man sich auf Dauer nicht mehr mit alten Freunden treffen wird (was aber sicher auch von der Stärke der alten Gemeinschaft abhängt) und stattdessen eher mit Menschen, die auch kein Geld haben. Meine Coffee-to-go-Erfahrungen habe ich ja in diesem Monat öfter geschildert. Man hat eben einfach kein Geld, um in der Stadt einen Kaffee zu trinken oder man muss sich dieses Geld schmerzhaft irgendwo absparen, was einem auf Dauer nicht gelingen wird. 

  • Lohnabstandsgebot

Kommen wir also langsam mal zum Fazit. Leben mit Hartz-IV ist kein Spaß und oft ziemlich hart. Alle in meinem Umfeld, denen ich das gesagt habe, antworten: “Das muss auch so sein, damit der Anreiz besteht, aus eigener Kraft wieder rauszukommen.” Auch wenn ich solche Kommentare mittlerweile etwas zwiespältig hinnehme, stimme ich dem aber dem Grunde nach zu. Ich bin sicher, dass ich mir ziemlich kurzfristig irgend etwas einfallen lassen würde, um meine Situation zu verbessern. 100 € Verdienst sind per se anrechnungsfrei. Allein auf den Ernährungsanteil bezogen, erhöhen 100 € im Monat den Anteil aber um fast das doppelte und das ist vollkommen ausreichend. 

Es muss auch der Abstand zu den Erwerbstätigen gewahrt sein. Sozialhilfe darf nicht mehr ergeben, als gering bezahlte Arbeit - das dürfte klar sein. 

  • Kritik ohne Alternative

Es bleibt also die Frage nach der Alternative. KEINER der Kommentatoren hier hat eine Alternative angeboten - auch nicht auf ausdrückliche Nachfragen! Einfach den Regelsatz um 50 € erhöhen würden meines Erachtens (fast) gar nichts bringen. Wer nicht mit dem Geld umgehen kann, wird auch 50 € mehr genauso schnell verbrauchen. 50 € vermindern noch einmal den Abstand zur arbeitenden Bevölkerung und senkt den Anreiz, da raus zu kommen. Man könnte mehr auf Sachleistungen umstellen, aber das ist mir persönlich zu paternalistisch. 

Ich würde hier gerne weiter über Ernst zu nehmende Alternativen diskutieren, also wer einen Vorschlag hat, ist eingeladen zu schreiben. 

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Selbstversuch - Leben mit Hartz-IV: 30. Tag

Verfasst von welfareandeconomics am Mittwoch, 30. April 2008

Für alle, die erst heute zugeschaltet haben und sich wundern, was diese Beiträge sollen, stelle ich mal hier die Links auf die Hintergründe der Tagesbeiträgen voran. Also hier:

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/02/24/leben-mit-hartz-iv-zwei-selbstversuche/

und hier:

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/02/27/zur-klarstellung-intention-des-ernahrungs-selbstversuchs/

Frühstück: 200 gr. Brot (0,34 €) Aufstrich und Kaffee schon bezahlt, wobei der Kaffee heute nur noch für 2 Tassen gereicht hat, die beiden Tassen zum Frühstück musste ich mir verkneifen, weil kein Geld für neuen Kaffee da war - morgen gibt’s erst wieder frisches Geld

zwischendurch: 5 Scheiben Dinkeltoast (0,60 €), 50 ml Rübensirup 0,12 €, etwas Frischkäsecreme (die gabs gestern kostenlos dazu, als ich die Oliven und den Schafskäse für heute abend gekauft hab) - tja, sobald man etwas Geld in der Hand hat, fängt das übermäßige essen an….

2 Kannen Tee 0,06 €

Abends: türkischer Salat Schafskäse und Oliven vom Feinkoststand 1,77 €, Paprika 0,95 €, etwas Eisbergsalat 0,20 €, Zwiebeln und Kleinkram 0,35 € - dazu Pommes 0,75 €

Hey - vom Restgeld habe ich heute endlich die Cola trinken können, die ich den ganzen Monat stehen lassen musste 1,09 €

 

Geldrest: 6,41 €; Tageskosten: -6,11 € - das war’s!!

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Selbstversuch - Leben mit Hartz-IV: 29. Tag

Verfasst von welfareandeconomics am Dienstag, 29. April 2008

Für alle, die erst heute zugeschaltet haben und sich wundern, was diese Beiträge sollen, stelle ich mal hier die Links auf die Hintergründe der Tagesbeiträgen voran. Also hier:

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/02/24/leben-mit-hartz-iv-zwei-selbstversuche/

und hier:

http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/02/27/zur-klarstellung-intention-des-ernahrungs-selbstversuchs/

Der Countdown läuft und ich wollte heute noch einmal etwas Geld einsparen, um morgen Abend dann doch etwas mehr Geld zu haben. 

Frühstück: 2 Brötchen selbst gebacken (die Preise sind ja mittlerweile bekannt, 1400 gr. Brot für 2,39 € - 2 Brötchen sind 200 gr = 0,34 €), 30 gr. Brie (0,22 €), Marmelade schon bezahlt (war der letzte Rest, eigentlich hätte ich sonst mehr drauf gemacht), 1 Frischkäse (0,16 €), Kaffee war zu Hause alle, Geld für neuen hatte ich nicht mehr, also musste ich Schwarztee zum Frühstück gurgeln - bäh (0,03 €)

tagsüber: 200 gr. Brot (0,34 €), 2 Scheiben Käse (0,40 €)

abends: Milchreis weils billig ist (0,73 €)

1 Kanne Tee (0,03 €)

Geldrest: 8,66 €; Tageskosten: -2,25 €; Rest den letzten Tag: 6,41 € - das wird ja richtig ein Festmahl morgen….

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Selbstversuch - Leben mit Hartz-IV: 28. Tag

Verfasst von welfareandeconomics am Montag, 28. April 2008

Ich glaube nicht, dass die letzten drei Tage noch große Erkenntnisschübe bringen (es sei denn, mir wird morgen das Essen geklaut…). Insofern mache ich es jetzt mal kurz und schildere nur meine Ausgaben, zumal auch meine Diplomarbeit am Samstag fertig sein muss. Alles weitere dann im Schlussresümee, dass wegen der Diplomarbeit vielleicht ein paar Tage dauern wird.

Frühstück: 3 Scheiben Brot (0,39 €), Aufstrich und Kaffee sind schon bezahlt

Mittag: eine Scheibe Brot (0,13 €)

Abends: 3 Scheiben Brot (0,39 €), 2 Scheiben Käse (0,40 €), 3 Spiegeleier (0,36 €), eine MS Butter (0,05 €), 4 Scheiben Toast (0,28 €), 50 ml Rübensirup (0,12 €)

Tee 4 Beutel (0,06 €), 5 Billig-Kekse aus dem Penny (0,20 €)

Geldrest: 11,04 €; Tageskosten: -2,38 €; Rest für die letzten 2 Tage: 8,66 €

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Selbstversuch - Leben mit Hartz-IV: 25.-27. Tag

Verfasst von welfareandeconomics am Sonntag, 27. April 2008

So, ich bin zurück und werde hier von allen drei tagen in einem Beitrag berichten. Ich hatte ja nun ein Plus von 8,08 € mit in den Norden genommen, das schmolz aber wie Eis in der Frühlingssonne und nun bin ich im Minus. Ich habe immer überlegt, was ich in der tatsächlichen Situation machen würde. Absagen oder Zähne zusammen beißen? Ernährung außer Haus ist jedenfalls äußerst schwierig mit den paar Kröten - das hätte man sich natürlich auch denken können - so, wie man sich sicherlich auch alle anderen Erlebnisse dieses Monats hätte denken können. Denken und machen ist aber was anderes und gibt auch einen anderen Eindruck. Natürlich bin ich froh, dass der Monat in drei tagen vorbei ist und dann werde ich noch froher sein, Arbeit und damit auch mehr Geld zu haben. Ich bin aber auch zufrieden, dass ich es gemacht habe, weil die Erfahrungen auch interessant waren (auch die Erfahrung bei Tacheles, dass man es nie allen Recht machen kann, es aber immer auch ein paar wenige gibt, die sich bemühen, schlich zu bleiben).

na gut, es ist schon spät und ich habe viel aufzulisten - zur Bilanz der letzten drei Tage:

Freitag:

1 Möhrenbrötchen vom Vortag 0,40 €, 1 Sonnenblumenkernbrötchen vom Vortag 0,35 €, 2 Scheiben Käse 0,40 €, 1 kleine Flasche Wasser 0,12 €, 1 Kaffee (instant) 0,20 €, 5 Scheiben Brot 0,65 €, 1/2 Flasche Cola (hatte ich mir gegönnt, weil ich dachte, ich hätte ein gutes Polster…) 0,45 €, 6 Tofu-Würstchen 2,19 €, restliche NN-Creme 1,50 €, einige Sherry-Tomaten 0,50 €

Saldovortrag: +8,08 €; +4,25; Tageskosten: -6,76 €; Saldo: +5,57 €

Samstag:

(Heute habe ich einfach ganz normal eingekauft - außer dass ich sonst natürlich abends essen gegangen wäre  - weil ich dachte, ich hätte genug Geld. das bittere Erwachen kam erst abends, als ich die Liste durchging….)

3 Brötchen 1,64 €, 1 Dose Aufstrich (ist noch ein Rest von da) 1,49 €, 2 Kaffee 0,40 €, NN-Creme (schon bezahlt), einige Möhren 0,15 €, 7 Scheiben Bio-Honigkuchen 0,70 €, 5 Scheiben Brot 0,65 €, 6 Tofu-Würstchen 2,19 €, Senf 0,40 €, Rest Cola 0,45 €, 9 Bio-Butterkekse 0,63 €, 1 abgepackter Salat 1,99 €, Dressing dazu 0,50 €

  Saldovortrag: +5,57 €; +4,25; Tageskosten: -11,19 €; Saldo: -1,37 € (das kam in erster Linie von den teuren Keksen und dem Salat…)

Sonntag:

das mitgebrachte Brot war alle, da habe ich im Supermarkt Bio-Brot gekauft, 5 Scheiben 0,85 €, 1 Brötchen 0,55 €, 1 Kaffee 0,20 €, 3 Tee 0,04 €, zu Hause dann eine Pita 2,50 € (Mist, ist auch wieder teurer geworden…), 4 Scheiben Toast 0,28 €, 70 ml Rübensirup 0,17 €

Saldovortrag: -1,37 €; +4,25; Tageskosten: -4,59 €; Saldo: -1,71 €

Tja, ist das der Beweis, dass ich es nicht geschafft habe? Was wollte ich eigentlich schaffen? Ich wollte sehen, wie es ist. Und was sehe ich von dem Wochenende? Die “Disziplinlosigkeit” vom Samstag hat mich zurückgeworfen. Das wird sich nun rächen. Klar, was ich nun in den letzten drei Tagen essen (muss), ist sicher nicht repräsentativ. Aber das sollte es nie sein. Ich werde nun noch einmal sehen, wie es ist, wenn man die letzten Kröten zusammenkratzen muss, um bis zum Zahltag damit durchzukommen. 

Ich könnte jetzt ja auch mal zur Abwechslung rückwärts weiter rechnen: 

3 tage à 4,25 € = 12,75 €; - 1,71 € - ich habe also noch 11,04 € bis zum Monatswechsel….

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